Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Personalbegleitende Maßnahmen im Rahmen der Fusion der LBS Baden-Württemberg und der LBS Rheinland-Pfalz zur LBS Südwest

Bewerber/in:

Personalrat der LBS Landesbausparkasse Südwest

Beschäftigtenzahl:

501 bis 1000

Projektzeit:

7/2018 bis 3/2019

 

Kurzbeschreibung

Personalrat erreicht, dass Maßnahmen über 2019 hinaus weitergeführt werden

Motiv

Zum 1.1.2016 fusionierten die LBS Baden-Württemberg und die LBS Rheinland-Pfalz zur LBS Südwest. Im Rahmen der Fusion wurde beschlossen, dass die Stabsbereiche am Stuttgarter Standort (Hauptsitz) zentralisiert werden, sodass Maßnahmen für die betroffenen Mitarbeiter der beiden anderen Standorte in Mainz und Karlsruhe entwickelt wurden. Diese Maßnahmen beinhalten finanzielle Unterstützung und andere Anreize, um den Standortwechsel von Karlsruhe und Mainz abzumildern. Allerdings sollen diese Maßnahmen Ende 2019 auslaufen, wodurch die finanzielle Unterstützung wegfallen könnte. Das wollte der Personalrat vermeiden.

Vorgehen

2018 begannen neue Verhandlungen mit dem Dienstherrn und in den ersten Gesprächen wurden die jeweiligen Positionen ausgetauscht: wie Betroffene mit der Versetzung umgehen, dass eine Fahrt von Mainz nach Stuttgart 2 Stunden, von Karlsruhe nach Stuttgart 1 Stunde mit dem Zug dauern kann – wenn er pünktlich ist; das Auto ist wegen der vollen Autobahn keine Alternative. Sollte die finanzielle Unterstützung wegfallen, würden die Belastungen für die Mitarbeiter weiter steigen. Für die Mitarbeiter wäre auch problematisch, wenn die teilweise Anrechnung der Fahrtzeit als Arbeitszeit wegfallen würde: viele Mitarbeiter könnten sich in diesem Fall dafür entscheiden, den Arbeitgeber zu wechseln. Wegen der Verwurzelung an ihrem Heimatort sind viele der Mitarbeiter nicht bereit umzuziehen, einige der qualifizierten Fachkräfte haben das Unternehmen wegen der Fusion bereits verlassen und es gab Probleme mit der Nachbesetzung: oft kann nur extern besetzt werden, da es keine interne Ausbildung gibt, was den Handlungsdruck erhöhte. Mit seiner Argumentation erreichte der Personalrat, dass der Arbeitgeber zustimmte, dass die bestehenden Regeln fortgeführt werden und dass eine Dienstvereinbarung hierfür die beste Form ist.

Ergebnis

Am 14.3.2019 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung über personalbegleitende Maßnahmen im Fortgang der Zentralisierung der Stäbe und Zentraleinheiten am Standort Stuttgart“. Darin ist festgeschrieben, dass die bestehenden personalbegleitenden Maßnahmen für 3 Jahre bis 31.12.2022 verlängert werden, um die Folgen der Versetzung an den Standort Stuttgart abzumildern. Das bedeutet: die finanzielle Unterstützung (wie Bahncard 100 1. Klasse, Mietkostenzuschuss, Umzugskostenzuschuss) bleibt bestehen, die Anwesenheit ist überwiegend am Standort Stuttgart (d.h. 50,1 % der Arbeitszeit), wobei sie aber nicht kontrolliert wird und im Ermessen der jeweiligen Führungskraft liegt. Dies hängt auch mit der Definition „Zentralisierung am Standort Stuttgart“ zusammen: Zentralisiert ist derjenige, der versetzt wurde. Wie viel seiner Arbeitszeit am Standort Stuttgart erbracht werden muss ist unerheblich, man sollte aber zu den wichtigen Besprechungen und Terminen vor Ort sein. Begleitet wurde der Abschluss mit der Regelung, dass jemand, der Altersteilzeit nimmt oder in den Vorruhestand geht, nicht versetzt werden kann. Mitarbeiter, die bei der LBS bleiben, aber den Standort nicht wechseln möchten, können sich umqualifizieren, wofür eine Quermobilisierungseinheit gegründet wurde. Stabsmitarbeiter bekommen die Möglichkeit, sich auf Kosten der LBS und während der Arbeitszeit in den Linienbereich umzuqualifizieren. Wenn nötig, können diese Mitarbeiter auch den Bankkaufmann/-frau machen. Der Personalrat plant, das Thema personalbegleitende Maßnahmen im Rahmen der Verhandlungen zu den Sozialleistungen im Jahr 2020 wieder aufzugreifen. Ziel soll es in diesen Verhandlungen dann sein, die Maßnahmen in die Sozialleistungen zu überführen und somit unbefristet fortzuführen.