Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Dienstvereinbarung zur freiwilligen Höhergruppierung der Erzieherinnen von S 8a nach S 8b  

Bewerber/in:

Personalrat des Magistrats der Stadt Rödermark

Beschäftigtenzahl:

fast 500

Projektzeit:

9/2015 bis 2/2019

 

Kurzbeschreibung

Personalrat erreicht eine freiwillige Höhergruppierung von Erzieherinnen durch den Dienstherrn

Motiv

In Rödermark gibt es mehrere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, bei denen ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt sind. Vor dem Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst waren die Kommunen Rodgau und Rödermark die einzigen, deren Erzieherinnen nach TVöD S 6 eingruppiert waren. Die anderen Kommunen zahlten alle nach S 8. Der Personalrat wollte vermeiden, dass Mitarbeiter abwandern, weil sie woanders besser bezahlt werden, und trat daher in Gespräche mit dem Dienstherrn. Sein Ziel war, dass die Erzieherinnen von Rödermark ebenfalls nach S 8 bezahlt werden.

Vorgehen

Um ein Meinungsbild zu gewinnen, führte der Personalrat Gespräche mit den Mitarbeitern im Erziehungsdienst und trug die Ergebnisse in den Monatsgesprächen mit dem Dienstherrn vor. Gleichzeitig forderte er eine gerechtere Bezahlung für die Mitarbeiter. Um seine Ziele zu erreichen, organisierte er Teilpersonalversammlungen und eine Demonstration, bei der auch die Presse und das Fernsehen vertreten waren; er hielt auch eine Rede in der Stadtverordnetenversammlung. Im Januar 2015 schlossen die Parteien eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, der den Erzieherinnen eine Höhergruppierung in Aussicht stellte und eine Gehaltszulage als „Sofortmaßnahme“ gewährte; diese Nebenabrede war aber keine grundsätzliche Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe. Diese Zulage hätte der Differenz von S 6 nach S 8 TVöD entsprochen. Im September 2015 unterschieden ver.di und die öffentlichen Arbeitgeber zwischen S 8a und S 8b. Die Bezahlung nach S 8a unterschied sich nur geringfügig von der S-6-Regelung, daher gingen die Erzieherinnen davon aus, dass sie nach S 8b bezahlt werden würden. Im September 2015 widerrief die Stadt ihre Zusage allerdings, weil die Erzieherinnen durch die Tarifänderung rückwirkend zum 1.7.2015 mehr Geld bekamen. Der Magistrat weigerte sich zu zahlen, da die Bezahlung nach S 8b nur für besonders schwierige fachliche Tätigkeiten gelten würde. Um die Höhergruppierung zu erreichen, ging der Personalrat vor Gericht und war in den ersten hierzu geführten Gerichtsverfahren teilweise erfolgreich. Zwei weitere Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht sind noch anhängig. Der Personalrat stand während der Gerichtsverfahren ständig im Gespräch mit dem Magistrat.

Ergebnis

Am 20.2.2019 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung über die freiwillige, übertarifliche Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher nach Eg S 8b“, mit Rückwirkung zum 1.7.2015. In dieser Vereinbarung wurde geregelt, dass „Beschäftigte, die am 30. Juni 2015 in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Rödermark als Erzieherin oder Erzieher standen, für die Zeit vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2018 der Höhe nach Anspruch auf Vergütung der Eg S 8b haben“. Mitarbeiter, die nach dem 30.7.2015 eingestellt wurden, haben einen Anspruch auf Vergütung nach Eg S 8b. Beschäftigte, die ab 1.10.2015 in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Rödermark als Erzieherinnen oder Erzieher standen, werden nach einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit von 5 Jahren in die Entgeltgruppe S 8b eingruppiert.