Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Familienfreundlicher Arbeitgeber

Bewerber/in:

Personalrat des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME NRW)

Beschäftigtenzahl:

320

Projektzeit:

1/2017 bis 5/2019

 

Kurzbeschreibung

Vereinbarung einer flexiblen Arbeitszeitregelung, um einen besonderen Status für einen familienfreundlichen Betrieb zu erreichen

Motiv

Zu den wichtigsten Aufgaben des Landesbetriebs gehören u.a.: den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen. In 10 Betriebsstellen sind derzeit ca. 320 Mitarbeiter beschäftigt. Besonders im technischen Bereich und bei den Behörden gibt es Nachwuchsprobleme, zudem muss die interne Fluktuation an Personal gering gehalten werden. Um dies zu erreichen, möchte der Personalrat bei den Mitarbeitern die Zufriedenheit im Job erhalten bzw. steigern. Beschäftigte sollen weiterhin für ihre Tätigkeit und für den Betrieb motiviert werden, sie sollen einen angenehmen und familienfreundlichen Arbeitsplatz haben.

Vorgehen

Um zu wissen, wie die Mitarbeiter zum Betrieb und zu ihrer Arbeit stehen, begann der Personalrat, die Mitarbeiter nach ihren Bedürfnissen, Wünschen, Vorstellungen und Ideen zu befragen. Dabei zeigte sich, dass viele Mitarbeiter zwar unzufrieden mit der Arbeit und dem Dienstherrn waren, diese Unzufriedenheit aber nicht offen zeigten aus Angst vor negativen Folgen. So äußerten die Mitarbeiter auf Dienstversammlungen weder ihre Ängste noch Kritik, dafür war der „Flurfunk“ sehr aktiv; teilweise wurden so auch falsche Informationen weitergegeben. Um die Ursachen der Unzufriedenheit zu finden, diesen gegenzusteuern und natürliche Lösungen für die Probleme anzubieten, entschied sich der Personalrat, in jeder Betriebsstelle „Mitmachboxen“ aufzustellen: Mitarbeiter konnten in diese Sammelboxen anonym Fragen, Anregungen und Kritiken einwerfen. Diese wurden vom Personalrat gesammelt, erste Antworten und Ergebnisse wurden in einer Dienstversammlung präsentiert. Des Weiteren sammelte der Personalrat Informationen, wie es in anderen Betrieben geregelt ist, was es für Konzepte gibt und welche Dienstvereinbarungen und Regeln andere Personalräte nutzen.

Ergebnis

Im Januar 2017 schlossen die Parteien eine Dienstvereinbarung zur Erprobung von flexibler Arbeitszeit. Nach einer Probephase von ca. 16 Monaten – die sehr erfolgreich verlief – trat der Personalrat in weitere Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die in dem Abschluss der Dienstvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ mündeten. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist, dass die flexible Arbeitszeit Teil eines „partnerschaftlich geprägten kooperativen Arbeitsstils ist, der die Motivation, die Einsatzbereitschaft sowie die Eigen- und Führungsverantwortung fördern soll“. In der Dienstvereinbarung sind auch Gleitzeit, Zeitarbeitskonten und ein Ausgleichszeitraum geregelt. Dieses erste System der „flexiblen Arbeitszeit“ wurde durch das zweite System, dem „ortsunabhängigen Arbeiten“, ergänzt, das ebenfalls in einer Dienstvereinbarung (Dienstvereinbarung zum ortsunabhängigen Arbeiten) geregelt ist. Mit dieser soll es Mitarbeitern erleichtert werden, Beruf und Familienleben zu vereinbaren: so kann das ortsunabhängige Arbeiten sowohl stundenweise als auch ganztätig genutzt werden. Damit ortsunabhängig gearbeitet werden kann, müssen u.a. die Aufgaben bekannt sein, der Mitarbeiter muss in der Lage sein, selbstständig arbeiten zu können und andere Mitarbeiter dürfen durch das Arbeiten von einem anderen Ort als am Arbeitsplatz nicht stärker belastet werden. Das zweigleisige System wurde von den Mitarbeitern gut angenommen und steigerte die Zufriedenheit bzgl. der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Die Mitmachboxen bleiben aufgestellt, sodass die Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Wünsche, Anregungen und Kritik zu äußern.