Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Dienstvereinbarung zur Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und Regeln guter Praxis für die Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau

Bewerber/in:

Personalrat der wiss. und künstl. Beschäftigten Universität Duisburg-Essen

Beschäftigtenzahl: mehr als 1000
Projektzeit:

2017-2019

 

Kurzbeschreibung

Dienstvereinbarung regelt Vertragsverhältnis aller Beschäftigtengruppen im wiss. Mittelbau

Motiv

Bis 2011 gab es im LPVG NRW die Vertretung auf Antrag: Nur für wiss. Beschäftigte, die vor einer beabsichtigten Personalmaßnahme schriftlich erklärt hatten, dass sie sich vom Personalrat vertreten lassen wollen, wurde die Personalmaßnahme dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Nachdem dieses Antragserfordernis wegfiel, erhielt der Personalrat einen vollständigen Überblick über die Beschäftigungsverhältnisse im wiss. Mittelbau. Das wollte der Personalrat nutzen, um einen Überblick über die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten, über deren Dauer, warum diese befristet wurden und wie (Dauer-)Aufgaben definiert wurden.

Vorgehen

Der Personalrat führt schon seit Jahren eine Statistik über die ihm vorgelegten Maßnahmen: Anonymisiert erfasst er tabellarisch die Vorlagen der Personaleinzelmaßnahmen nach Art der Maßnahme und Vertragsdauer; seit 2011 ist diese Statistik aussagekräftig, da alle Beschäftigungsverhältnisse erfasst werden. 2016 wurde das WissZeitVG novelliert und das Gremium sah die Chance, die bisherigen unbestimmten gesetzlichen Rechtsbegriffe (eigene wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung“; „Die vereinbarte Befristungsdauer ist jeweils so zu bemessen, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen“) in einer Dienstvereinbarung zu definieren und so den Mitarbeitern Rechtssicherheit zu verschaffen. Der Personalrat stellte einen Initiativantrag zur Befristung, um künftig die durchschnittliche Promotionsdauer im jeweiligen Fach als Maßstab für die Vertragsdauer anzusetzen. 2017 wurde eine Arbeitsgruppe gegründet mit Mitgliedern aus der Dienststellenleitung, dem Dekanat und dem Personalrat. Die in dieser Arbeitsgruppe erarbeiteten Ergebnisse wurden in mehreren Dekanatsbesprechungen und Senatssitzungen sehr kontrovers diskutiert, da viele professorale Mitglieder der Hochschule sich in ihrem Chefstatus beschnitten sahen: Man wollte nicht gezwungen sein, bestimmte Vorgaben zu erfüllen, denn jedes Jahr eine Vertragsverlängerung abzuwarten hält die jungen Leute viel besser unter Druck. Außerdem wollte man sich nicht bzgl. des Qualifizierungsziels festlegen, insbesondere nicht nach der Promotion. Der Personalrat blieb in diesen Punkten hartnäckig, hat in ganz prekären Fällen die Zustimmung verweigert und Erörterung verlangt. 

Ergebnis

Am 7.11.2019 unterzeichneten die Parteien eine Dienstvereinbarung, in der sie die Beschäftigungsstandards festlegten. Befristungen sollen nun sach- und funktionsgerecht erfolgen, Qualifizierungsziele und Beschäftigungsperspektiven sollen künftig transparent sein und den Nachwuchswissenschaftler*innen sollen verlässliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geboten werden. In §1 Abs. 5 vereinbarten die Parteien, dass „Ärztinnen und Ärzte, die sich in Weiterbildung zum Erwerb einer oder mehrerer Facharztbezeichnungen ... befinden, bis zum Abschluss der jeweiligen Mindestweiterbildungszeit zum Erwerb der angestrebten Facharztbezeichnung(en) ... zu beschäftigen“ sind. Diese Befristung für die Dauer der gesamten Facharztausbildung ist ein Alleinstellungsmerkmal an deutschen Universitätskliniken und geht über die Regelungen imTV-Ä hinaus. Teil dieser Dienstvereinbarung ist auch eine Richtlinie zu Lehraufträgen, eine Hilfskraftrichtlinie sowie eine Richtlinie zu Stipendien (befindet sich derzeit noch in der Endabstimmung).