Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Dienstvereinbarung Zukunftssicherung

Bewerber/in:

Personalrat Kreissparkasse Ostalb

Beschäftigtenzahl: 501 bis  1000
Projektzeit:

4-12/2018

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat erreicht mit Dienstvereinbarung ein umfassendes Paket an Schutzregeln für die Mitarbeiter.

Motiv

Die Kreissparkasse Ostalb hat ca. 63 Filialen und beschäftigt ca. 900 Mitarbeiter. Im 1. Quartal 2018 kündigte der Arbeitgeber an, dass er innerhalb von 5 bis 7 Jahren Stellen im zweistelligen Prozentbereich abbauen wird. Er begründete dies mit einer massiven Änderung des Kundenverhaltens durch die Technisierung, Standardisierung und Digitalisierung, was sich auch in Zukunft weiter ändern wird. Auch immer mehr Arbeitsprozesse werden technisch abgewickelt. Der Arbeitgeber wollte die Personalkosten in 2022 auf dem Stand von 2017 halten und ca. 70 Mitarbeiter abbauen, wobei er sich auf eine „statische Berechnung“ stützte (Gesamtpersonalaufwand geteilt durch Mitarbeiterkapazitäten (MAK)). Dieser Rechnung folgte der Personalrat nicht: Aufgrund der Digitalisierung, Reduzierung von Filialen sowie dem veränderten Kundenverhalten fallen in der Tendenz in der Masse Arbeitsplätze aus den Entgeltgruppen 5 bis 8 (und nicht Entgeltgruppen 9a aufwärts, wie vom Arbeitgeber angenommen) weg.

Vorgehen

Der Personalrat überprüfte die Aussagen des Arbeitgebers und berechnete ein Abbaupotenzial von 90 bis 95 MAK. Der Personalrat diskutierte die unterschiedlichen Berechnungsarten mit dem Arbeitgeber und dieser gab schließlich zu, dass seine Berechnungen tatsächlich zu statisch waren und dass die Rechenmodelle des Personalrats der Wirklichkeit näher kommen, da sie praxisbezogener sind. Der Personalrat führte das entwickelte das Szenario bis 2024 bzw. Ende 2027 fort und berechnete, dass nochmals jährlich weitere ca. 15 bis 20 Mitarbeiterkapazitäten wegfallen; für einen 10-Jahres-Zeitraum von 2018 bis 2027 rechnet er aufgrund der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung mit einem Abbau (ausgehend von Ende 2017) bis Ende 2027 von insgesamt 25 % bis 35 %. Der Personalrat wurde zu Gesprächen aufgefordert, um diesen Stellenabbau für die Mitarbeiter so gut wie möglich zu gestalten. Dafür strebte der Personalrat eine Dienstvereinbarung an. Für einen Erstentwurf wertete der Personalrat die Vereinbarungen und Regelungen im Netzwerk des Sparkassenverbundes aus und entwickelte weitere Eckpunkte, die er in die Dienstvereinbarung aufnehmen wollte. Diesen Entwurf der Dienstvereinbarung legte der Personalrat dem Arbeitgeber zu Verhandlungen vor.

Ergebnis

Im Dezember 2018 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung zur Zukunftssicherung“ mit dem Ziel, den „Wandel unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers wie der Beschäftigten zu gestalten“, die „Etablierung einer quantitativ und qualitativ guten Personalstruktur, die mit dem Personalrat abgestimmt wird, um den strategischen und strukturellen Herausforderungen gerecht werden zu können“, die „Kreissparkasse Ostalb, und damit auch die Arbeitsplätze, zukunftssicher aufzustellen“. Besonders strittig war unter den Parteien der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie Altersteilzeit: Der Arbeitgeber wollte sich für die jeweiligen Zeiträume nicht binden. Die Parteien einigten sich darauf, dass betriebsbedingte Kündigungen bis 31.12.2022 ausgeschlossen sind und Altersteilzeit bis mindestens Jahrgang 1963 gilt. Weitere, für den Personalrat wichtige Eckpunkte waren der Nachteilsausgleich für weitere Fahrzeiten und höhere Fahrtkosten, der dauerhafte finanzielle Besitzstand sowie die Bevorzugung bei der Besetzung freier Stellen. Die Dienstvereinbarung ist ein umfassendes Paket an Regelungen zugunsten der Mitarbeiter, was sich der Personalrat als Ziel gesetzt hatte.