Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Dienstvereinbarung „Versetzte Arbeitszeiten“ - Flexibilisierung von Festarbeitszeiten in gewerblichen Bereich

Bewerber/in:

Personalrat Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH – AöR

Beschäftigtenzahl: 201 bis 500
Projektzeit:

1-12/2019

 

Kurzbeschreibung

Eine Dienstvereinbarung regelt ausführlich die versetzte Arbeitszeit für alle Bereiche des Wirtschaftsbetriebs.

Motiv

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen kümmert sich u.a. um die Straßenunterhaltung, Kanäle, den Forst und die Friedhöfe in Hagen. Im Verwaltungsbereich gab es mit der Dienstvereinbarung AZR Gleitzeit ab 1.7.2018 neue Regelungen für die Gleitzeit, die der Personalrat auch im gewerblichen Arbeitsbereich umsetzen wollte. Ziel war es, die Arbeitszeit zu flexibilisieren und die Work-Life-Balance der einzelnen Mitarbeiter zu verbessern. Es wurde zahlreiche Modelle entwickelt, die aber wegen der unterschiedlichen Arbeitsbereiche ziemlich unterschiedlich waren. Der Personalrat wollte eine Regelung für alle Bereiche.

Vorgehen

Im Januar 2018 wurde eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus allen Fachbereichen gegründet. Diese hielt zahlreiche Personalratssprechstunden in den einzelnen Bereichen, Bezirken oder Friedhöfen der verschiedenen Fachbereiche ab. Damit sich möglichst viele Beschäftigte einbringen können, waren kleine Gesprächsrunden gewollt und keine großen Versammlungen. In diesen Sprechstunden wurde die Idee, die Arbeitszeit zu flexibilisieren, vorgestellt. Die Rückmeldungen wurden gebündelt und waren die Grundlage für einen Entwurf einer Dienstvereinbarung. Dieser Entwurf wurde auf gleicher Weise wieder in die Belegschaft eingebracht. Ideen und Anregungen, die sich aus den folgenden Diskussionen ergaben, wurden so weit möglich, in die Dienstvereinbarung mit „eingebaut“. Der Personalrat trat in Gespräche mit den Vorgesetzten, wobei diese besonders Bedenken dazu hatten, dass sich die Koordinierung und die Kontrolle erschweren könnten. Der Personalrat konnte dieses Bedenken durch das Wiederaufleben von Tageszetteln entkräftet werden. Fraglich war auch, wie die Zeit erfasst werden sollte: Die Verwaltung bestand auf eine elektronische Zeiterfassung, was die Mitarbeiter*innen ablehnten.

Ergebnis

Im November 2019 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung über versetzte Arbeitszeiten“, deren Umsetzung bis jetzt störungsfrei verlief. Die versetzte Arbeitszeit wird definiert als eine moderne Form der Festarbeitszeit, bei der die Beschäftigten grundsätzlich den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen innerhalb des in dieser Dienstvereinbarung festgelegten Rahmens, gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen selbst bestimmen können. Diese versetzte Arbeitszeit ist freiwillig. Ausführlich wurde ein Arbeitszeitrahmen festgelegt, der auch an die Winter- und Sommerzeiten angepasst ist. Der Beginn der Arbeitszeit ist zu 6 Uhrzeiten möglich, mit Auswirkung auf das Ende der täglichen Arbeitszeit. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann der Beschäftigte das Dienstende auch selbst bestimmen. In § 7 Arbeitszeiterfassung regelten die Parteien, dass die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden soll, dass aber in den Bereichen, in denen eine elektronische Erfassung noch nicht möglich ist, die Beschäftigten „gewissenhaft und in eigener Verantwortung einen Zeiterfassungsbogen zu führen“ haben. Mittlerweile nutzen ca. 55 % der Mitarbeiter*innen die Möglichkeit der versetzten Arbeitszeit.