Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Konzept zur Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten der Mitarbeitenden beim Home-Office – Pauschalbeitrag

Bewerber/in:

Personalrat IT-Dienstleistungszentrum Berlin

Beschäftigtenzahl: 501 bis 1000
Projektzeit: 1/2020

 

Kurzbeschreibung

Personalrat entwickelt Konzept, um Arbeitgeber an den Kosten eines Homeoffice zu beteiligen.

Motiv

Im IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin arbeiten derzeit ca. 900 Mitarbeiter*innen. Seit mehreren Jahren bietet das Unternehmen den Mitarbeitern die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten (Work@Home), das ca. 90 % der Mitarbeiter*innen tun. Homeoffice ist für den Personalrat auch eine Möglichkeit, das ITDZ als attraktiven Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Des Weiteren soll ein Homeoffice ein Anreiz sein, um Mitarbeiter*innen an das Unternehmen zu binden und so einen Mangel an Fachkräften zu vermeiden. Verlieren Unternehmen Fachkräfte, verliert es damit auch Wissen, was der Personalrat verhindern will. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für Homeoffice, entstehen für das Unternehmen nicht nur weniger Krankheitskosten, Mitarbeiter*innen können auch ein gesundes Work-Life-Balance entwickeln. Der Personalrat möchte aber vermeiden, dass ein Homeoffice zulasten des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin geht, daher strebt er an, dass sich der Dienstherr anteilig an den laufenden Kosten beteiligt, wie Strom, Heizung oder Telefonkosten.

Vorgehen

Als sinnvollste Beteiligung sieht der Personalrat eine pauschale Kostenerstattung an den Kosten (z.B. anteilige Miete, Strom, Telefon), da diese immer auch Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns sind. Nutzt der Arbeitnehmer seine eigene Hardware und Software und trägt er seine Telefon- und Internetkosten selbst, kann der Arbeitgeber durch Barzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen privaten Internetanschluss 25 % der anfallenden Kosten übernehmen oder durch einen Pauschalbeitrag monatlich ausgleichen. Als Pauschalbeitrag setzt der Personalrat 20 € an (anteilige Beteiligung an Strom, DSL-Anschluss, Nebenkosten (Bürokosten)), wobei er sich an gängigen Berechnungen aus dem Internet orientiert. Für einen privaten Telefonanschluss kommt die Zahlung eines steuerfreuen Auslagenersatzes in Betracht. Voraussetzungen hierfür sind: die Ausgabe müssen im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgen, der Arbeitsführung dienen und den Arbeitnehmer nicht bereichern. Das Beschaffen von Hilfs- und Betriebsstoffen ist immer ein Ersatz von Auslagen.

Ergebnis

Nach Entwicklung des Konzepts plant der Personalrat, in 7 Schritten vorzugehen, um den Abschluss einer Dienstvereinbarung zu erreichen: 1) Gespräch mit der Dienststelle über die Vorzüge dieser Neuregelung. 2) Erhebung bzw. Ist-Aufnahme für das Homeoffice erstellen. 3) Abstimmung im Gremium erwirken. 4) Festlegung der Höhe des Pauschalbetrags. 5) Konzept zur Umsetzung erstellen. 6) Konzept bei der Dienststelle einreichen. 7) Abschluss einer Dienstvereinbarung. Die erste Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist bereits geplant.