Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Sicherheitsnetz für den mittleren Dienst

Bewerber/in:

Der Polizeipräsident in Berlin, Polizeidirektion 4 (Süd)

Beschäftigtenzahl:

ca. 1880

Projektzeit:

2020

 

Kurzbeschreibung

Mit einer Dienstvereinbarung erreicht der Personalrat, dass die Gefahr, durch eine Beförderung finanzielle Verluste zu erleiden, verhindert wird.

Motiv

In der Polizeidirektion 4 arbeiten ca. 1.900 Mitarbeiter*innen. Grundlage für Beförderungen sind die Standzeiten in den Erfahrungsstufen: So verweilt man in der Erfahrungsstufe 1 zwei Jahre, in den Erfahrungsstufen 2 bis 4 3 Jahre, für die Erfahrungsstufen 5 bis 7 4 Jahre. Die Erfahrungsstufe 8 erreicht man somit bis zum Eintritt in den Ruhestand. Mittlerweile wurden die Standzeiten verkürzt: Standzeiten für Beamte von A4 bis A7 können jeweils 2 Jahre sein, für Beamte von A4 bis A8 jeweils 3 Jahre. In den Besoldungsgruppen A7 und A8 gilt: Statt jeweils 4 Jahre in den Erfahrungsstufen 5, 6 und 7 sind die Standzeiten bei A4 bis A8 3 Jahre. Hier ergibt sich das Problem, dass bei einer Beförderung von A7 nach A8 und von A8 nach A9 mit Erreichen der nächsthöheren Besoldungsgruppe sich die verkürzte Wartezeit auf die reguläre Standzeit in der Erfahrungsstufe verlängert: Erreicht ein Beamter mit A7 am 1.11.2020 z.B. die Erfahrungsstufe 3 wegen der verkürzten Standzeit, entfällt diese verkürzte Standzeit aber und es gilt wieder die reguläre von 3 Jahren, wenn der Beamte bereits am 1.9.2020 nach A8 befördert wurde. In diesem Fall wird die Erfahrungsstufe 3 erst am 1.11.2021 erreicht. Dadurch kann der Beamte große finanzielle Verluste erleiden. Schon seit mehreren Jahren hat der Personalrat in Gesprächen mit der Dienststellenleitung und dem Personalbereich auf dieses Problem hingewiesen und auch eine Sensibilisierung erreicht, dennoch war ein Polizeimeister 2019 trotz Beförderung zu A8 noch ein weiteres Jahr in der aktuellen Erfahrungsstufe, obwohl er nach nur einem Tag der Beförderung die nächsthöhere Erfahrungsstufe erreicht hätte. Der Personalrat will vermeiden, dass dies künftig noch mal passiert.

Vorgehen

Vor jeder beabsichtigten Beförderung nach A8 hat der Personalrat den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in einem Brief auf dieses Problem hingewiesen und stand auch für persönliche Gespräche bereit. Der Personalrat trat auch in Gespräche mit der Direktionsleitung um in einer Dienstvereinbarung festzuschreiben, dass Dienstkräfte künftig auf dieses Problem hingewiesen werden müssen.

Ergebnis

Ende April 2020 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung über die Beachtung der Auswirkung einer Beförderung auf die Erfahrungsstufe der betreffenden Dienstkraft“. In dieser wurde ausdrücklich geregelt, dass „bei jeder Bewerbung für eine Stellenausschreibung nach A8 und nach A9 seitens des Personalbereichs ... erhoben wird, wann die für eine Stellenbesetzung ausgewählte Dienstkraft im Falle eines weiteren Verbleibs in der aktuellen Besoldungsgruppe die nächsthöhere Erfahrungsstufe erreichen würde. Weichen beide Zeitpunkte voneinander ab, wird die für eine Ernennung ausgewählte Dienstkraft seitens des Personalstabsbereichs hierüber schriftlich informiert.“ Somit wird die Dienstkraft künftig bei einer bevorstehenden Beförderung nach A8 oder A9 von Stab 3 informiert, wann die nächste Erfahrungsstufe ohne Beförderung erreicht werden würde. Die Dienstkraft wird auch informiert, wann die nächste Erfahrungsstufe mit der Beförderung erreicht werden würde.