Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Dienstvereinbarung zur Finanzierung gesundheitsfördernder Maßnahmen in der Polizei

Bewerber/in:

Polizei-Hauptpersonalrat Ministerium des Innern und für Kommunales in Brandenburg

Beschäftigtenzahl:

8250

Projektzeit:

1/2019 bis (vorerst) 12/2024

 

Kurzbeschreibung

Mitarbeiter*innen können selbst darüber entscheiden, für welche Maßnahmen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zur Gesundheitsförderung ausgegeben werden.

Motiv

Im Ministerium des Innern und für Kommunales in Brandenburg sind derzeit ca. 8.200 Mitarbeiter beschäftigt. Um die Attraktivität des Öffentliches Dienstes im Land Brandenburg zu steigern, wurde im Rahmen der Tarifverhandlungen vereinbart, dass von 2019 bis 2014 jeder Mitarbeiter vom Land jährlich 50 € für gesundheitsförderliche Maßnahmen erhält. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) des Landesbezirks wollte vermeiden, dass dieses Geld für weitere Hochglanzbroschüren oder Gutachten ausgegeben wird, stattdessen sollte das Geld direkt den Mitarbeitern vor Ort zugutekommen und trat mit einer entsprechenden Aufforderung an den Polizei-Hauptpersonalrat heran.

Vorgehen

Der Hauptpersonalrat trat in Verhandlungen mit dem Dienstherrn über den Abschluss einer Dienstvereinbarung. Diese Verhandlungen wurden in Augenhöhe geführt und dauerten nur 1 Monat, da die Positionen zwischen dem Innenministerium und dem Hauptpersonalrat inhaltlich kaum auseinanderlagen.

Ergebnis

Im Dezember 2018 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung zur Finanzierung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte“. In dieser Vereinbarung wurde geregelt, dass „gesundheitsfördernde Maßnahmen Vorhaben mit einem Finanzvolumen bis zu 10.000 € sind und adressatengerechte Angebote, zielgerichtete Einzelangebote am Arbeitsplatz, gesundheitsfördernde Maßnahmen zur Teambildung und weitere Maßnahmen sein bzw. beinhalten sollten“. Gesundheitsfördernde Projekte sind Vorhaben mit einem Finanzvolumen ab 10.000 € je Einzelfall, die an zentralen Standorten realisiert werden sollen. Eine Maßnahmenkommission soll über die Mittelverteilung und Umsetzung aller eingereichten Vorschläge entscheiden, über Projekte entscheidet eine Projektkommission. 2019 wurden Maßnahmen und Projekte im Gesamtwert von ca. 500.000 € in Projekten umgesetzt, wie dem Bau bzw. Ausbau von Fitnessparks und Sporträumen, für die Beschaffung von Sportgeräten sowie für Informationsveranstaltungen zum Gesunderhalten und Supervisionen in Bereichen, die einer besonderen psychischen Belastung unterliegen. Während es bei den Verhandlungen keine Diskussionen gab, ergaben sich Probleme in der Umsetzung der Dienstvereinbarung: Das Polizeipräsidium wollte durchsetzen, dass die vom Innenministerium zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht direkt an die dem Polizeipräsidium nachgeordneten Bereiche (LKA, Polizeidirektionen und DBD) überwiesen werden, stattdessen wollte das Polizeipräsidium selbst über die gesamten Mittel verfügen, um sie dann in die nachgeordneten Bereiche weiterzuleiten. In mehreren Besprechungsterminen mit allen Beteiligten konnte der Hauptpersonalrat sein Ziel, Mittel direkt zuzuweisen, letztlich durchsetzen. Das zweite Problem bestand darin, dass die Dienststellenleiter in einigen Bereichen versuchten, die zur Verfügung gestellten Mittel zur Beschaffung von Büroausstattungen zu nutzen. Auch das entsprach nicht der Intension der Dienstvereinbarung und konnte nur im Rahmen vieler Gespräche verhindert werden.