Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Mitbestimmung in Krisenzeiten ausbauen – Gesundheitsprävention mit der Funktionsfähigkeit der Hochschule und des Personalrats verbinden

Bewerber/in:

Personalrat Hochschule Nordhausen

Beschäftigtenzahl:

201 bis 500

Projektzeit:

3/2020 - 9/2020

 

Kurzbeschreibung

Mit zwei Dienstvereinbarungen und einer Geschäftsordnung sichert der Personalrat seine Mitbestimmungsrechte in der Corona-Krise

Motiv

In der zweiten März-Hälfte 2020 war aufgrund der Corona-Pandemie absehbar, dass auch in Deutschland mit Einschränkungen zur Gesundheitsprävention zu rechnen war. Besonders die zu erwartende Schließung von Schulen und Kindergärten würde zahlreiche Kolleg*innen vor große organisatorische Probleme stellen. Hier sollte es den Mitarbeiter*innen besonders schnell ermöglicht werden, dass sie ins Homeoffice gehen. Die Hochschulleitung strebte an, dass ab Anfang April 2020 sämtliche Lehrveranstaltungen digital unterstützt beginnen sollen. Der Personalrat wollte rechtzeitig eingreifen und eine Dienstvereinbarung abschließen, damit die Rechte der Mitarbeiter*innen nicht untergehen. Darüber hinaus war der Personalrat auch gezwungen, neben eingeschränkten Präsenzsitzungen Besprechungen online abzuhalten – obwohl es hierfür keine rechtliche Grundlage gab.

Vorgehen

Der Personalrat ging proaktiv vor: An nur einem Abend entwarf der Personalratsvorsitzende drei Dienstvereinbarungen zum „mobilen Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“, um die Rechte der Mitarbeiter bei digitalen Lehrveranstaltungen zu schützen, sowie eine Dienstvereinbarung, damit unter Wahrung des Datenschutzes die gegenseitige elektronische Empfangsbereitschaft gesichert ist. Bei der Erstellung der Vereinbarungen arbeiteten die Personalratsmitglieder eng per E-Mail zusammen, teils wurden „über Nacht“ Änderungsvorschläge und Korrekturen eingearbeitet. Diese Entwürfe wurden der Hochschulleitung am nächsten Tag kurzfristig vorgelegt, die in mehreren, teils harten Verhandlungsrunden an einem Tag diskutiert wurden. Bei diesen Verhandlungen waren Personalratsmitglieder teils persönlich anwesend, teils waren sie online zugeschaltet. Darüber hinaus erarbeitete der Personalrat für sich eine Geschäftsordnung, damit Konferenzen während der Corona-Pandemie auch online möglich sind. Hierbei orientierte er sich an der Geschäftsordnung des Personalrats der TU Ilmenau.

Ergebnis

Am 2.4.2020 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung zur extensiven Durchführung digitaler Lehre im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“. Darin wurde festgelegt, dass digitale Lehrveranstaltungen eine Sondermaßnahme zur Corona-Gesundheitsprävention sind, dass die Hochschule dafür angemessene Online-Portale zur Verfügung stellt, ebenso wie die Endgeräte. Die Lehrenden dürfen die Lehrveranstaltung mobil von zu Hause oder vom dienstlichen Arbeitsplatz in der Hochschule Nordhausen aus machen. Darüber hinaus bleiben die Urheber- und Persönlichkeitsrechte weiterhin geschützt, die digitalen Instrumente werden nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Lehrenden eingesetzt und der Vorlesungszeitraum bei digitalem Format wird nicht in die Sommerpause verlängert. In der Vereinbarung zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Hochschule Nordhausen, abgeschlossen am 9.4.2020, legten die Parteien fest, dass sowohl der Personalrat als auch die Hochschule die elektronische Annahmebereitschaft sicherstellen. In der Geschäftsordnung vom 8.4.2020 regelte der Personalrat, dass künftig die Teilnahme an Sitzungen auch per Videokonferenz möglich ist und dass die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind.