Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Anhebung der Mindestvergütung und soziale Absicherung bei prekär beschäftigten VHS-Kursleiter*innen

Bewerber/in:

Kursleiterrat Bremer Volkshochschule

Beschäftigtenzahl:

501 bis 1.000

Projektzeit:

1/2018 - 12/2023

 

Kurzbeschreibung

Kursleiterrat erreicht, dass die Mindestvergütung deutlich gesteigert wird und die Vergütung an die TVöD-Tariferhöhungen gebunden ist.

Motiv

In der Bremer VHS arbeiten fast 1.000 freiberufliche VHS-Dozent*innen. In der Regel erhalten Dozent*innen an der VHS meist ein sehr niedriges Honorar für tatsächlich gehaltene Unterrichtsstunden und keine Bezahlung bei Krankheit, Feiertagen, Ferien/Urlaub oder bei verschuldetem Kursausfall. Es gibt auch keine Zuschüsse zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Es gibt keine tarifliche Jahressonderzahlung, keine gesonderte Bezahlung für Vor- und Nachbereitungszeiten oder eine Bezahlung für die Entwicklung von Kurskonzepten. Über 10 Jahre betrug das Standardhonorar 19 €/Unterrichtsstunde, aufgrund der verstärkten Information und Mobilisierung der betroffenen Kolleg*innen und der Gewerkschaften wurde das Standardhonorar im Herbst 2016 auf 20,50 € und zum 1.1.2018 auf 23 € erhöht. Für nicht-beruflich beschäftigte VHS-Lehrkräfte bleibt vom Honorar bei Abzug aller Unkosten entsprechend einer Arbeitnehmertätigkeit nur 7,71 € brutto/Arbeitsstunde; das entspricht ca. 6,23 € netto/Arbeitsstunde vor Steuern – verglichen mit 11,13 €/Stunde, dem tariflichen Mindestlohn für „einfachste Tätigkeiten“ im TVöD. Der Kursleiterrat (KLAR) wollte die Kolleg*innen besser informieren, für Verbesserungen werben und diese auch aktivieren. Darüber hinaus wurde wegen der Corona-Pandemie der Unterrichtsbetrieb bei der VHS ab dem 13.3.2020 ausgesetzt, weshalb den VHS-Dozent*innen ein Totalausfall der Honorare für mindestens mehrere Wochen oder Monate und damit oft ein Rückfall auf Hartz IV-Grundsicherung drohte.

Vorgehen

Der KLR veranstaltete regelmäßig Kursleiterversammlungen, informierte dort und mit einem neuen KLR-Info über die Ursachen für die prekäre Situation, legte die gesetzlichen Rahmenbedingungen dar sowie die Handlungsmöglichkeiten und die Unterstützung durch die Gewerkschaften. Außerdem vertrat der KLR die Interessen der Kolleg*innen gegenüber der VHS-Leitung. Für eine Vereinbarung insbesondere zur sozialen Absicherung der „Hauptberuflichen“ verhandelte der KLR mit dem Bremer Senat. Innerhalb weniger Tage hat der KLR rechtliche und politische Begründungen für die Notwendigkeit von Ausfallhonoraren ausgearbeitet, darüber hinaus hat er intensiv mit der Behördenleitung verhandelt, um die Folgen der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten.

Ergebnis

Im Januar 2019 schlossen die Parteien eine „Rahmenvereinbarung“, in der sie sich darauf einigten, das dass das Mindesthonorar bis 2023 auf 31 € gesteigert wird. Die jährlichen Steigerungen sollen mindestens den TVöD-Tariferhöhungen entsprechen. Als Zusatzleistungen wurden Zuschüsse der VHS zu Rentenversicherung und Krankenversicherung in Höhe der Arbeitgeberanteile bei Arbeitnehmern (ca. 17%) ab 1.1.2020 vereinbart. Ebenso wurde die Zahlung von Urlaubsentgelt und Entgelt für Bildungszeiten (Bildungsurlaub) festgelegt. Da diese Vereinbarung tarifvertragsähnlich ist, bleibt sie auch nach einer Kündigung weiterhin gültig. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde erreicht, dass die VHS-Dozent*innen in dieser unverschuldeten Situation Vertrauensschutz für vereinbarte/geplante Seminare bis zu den Sommerferien genießen und bei Kursausfall ein Ausfallhonorar in voller Höhe erhalten.