Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Dienstvereinbarung über Mehrarbeit in Zeiten von Corona

Bewerber/in:

Personalrat Jobcenter Kreis Segeberg

Beschäftigtenzahl:

201 bis 500

Projektzeit:

Mai bis November 2020

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat erreicht, dass in einer Dienstvereinbarung zu Mehrarbeit während der Corona-Krise diese Mehrarbeit freiwillig zu leisten ist.

Motiv

Im Jobcenter Kreis Segeberg arbeiten derzeit ca. 213 Mitarbeiter*innen, für die Mehrarbeit in der „Dienstvereinbarung über die Regelung der flexiblen Arbeitszeit“ geregelt ist: unter Umständen kann diese in Freizeit umgewandelt werden. Aufgrund der Corona-Krise kommt es allerdings zu erheblichen und hinsichtlich der Intensität und der Dauer zu nicht absehbaren Mehrbelastungen für die Mitarbeiter*innen, die in einem hohen Umfang zu Mehrarbeit führt, die auf absehbare Zeit nicht in Freizeit umgewandelt werden kann. Der Personalrat wollte die vorhandenen und künftig zu leistenden/geleisteten Überstunden/Mehrarbeitsstunden finanziell ausgleichen. Mit diesem Ausgleich möchte der Personalrat die Mitarbeiter*innen auch weitergehend unterstützen, da bei vielen Lebenspartnern von Mitarbeiter*innen das Einkommen weggefallen bzw. aufgrund von Kurzarbeit geringer geworden ist. Der Personalrat strebte daher an, mit einer Dienstvereinbarung eine Möglichkeit zu schaffen, die finanziellen Einbußen abzufedern.

Vorgehen

Der Personalrat führte Gespräche mit dem Geschäftsführer und die Parteien richteten eine Arbeitsgruppe ein. Diese war zuerst mit einem Mitarbeiter der Geschäftsführung besetzt, mit der Gleichstellungsbeauftragten und einem Mitglied des Personalrats. Während der Verhandlungen wurden auch der Geschäftsführer und ein weiteres Personalratsmitglied Teil der Arbeitsgruppe. Die Gespräche verliefen auf Augenhöhe, strittig war nur die Frage nach der Freiwilligkeit der Mehrarbeit, die der Personalrat in die Dienstvereinbarung aufnehmen wollte. Der Geschäftsführer bezweifelte, dass der Hinwies auf Freiwilligkeit ausreicht, der Personalrat überzeugte den Geschäftsführer aber mit dem Hinweis, dass man die Beschäftigten nur mit Freiwilligkeit am besten motivieren könne, denn das haben die Beschäftigten in den letzten Jahren immer wieder bewiesen: Seit Beginn des Jobcenters 2005 haben die Beschäftigten von sich aus mehr gearbeitet, auch ohne Zeitzuschläge, zum Wohle der Kunden. Hier würde auch der Leitsatz des Jobcenters Kreis Segeberg sehr gut passen: „Gute Arbeit für Menschen“. Gemeinsam erstellten die Beteiligten eine Dienstvereinbarung, die am Ende dem gesamten Personalrat zur Zustimmung vorgelegt wurde.

Ergebnis

Im Mai 2020 unterzeichneten die Beteiligten die „Vereinbarung zur Anordnung und finanziellen Vergütung von Überstunden/Mehrarbeit im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid19-Pandemie“. Die Parteien legten fest, dass alle Mitarbeitenden Mehrarbeit/Überstunden freiwillig ableisten müssen (gem. dienstlicher Notwendigkeit) und dass jede geleistete Mehrarbeit/Überstunde bis auf Weiteres als angeordnet gilt. Mehrarbeit/Überstunden können im Rahmen der gültigen Regelungen bzw. Vereinbarungen über den Arbeitszeitrahmen geleistet werden, des Weiteren bestimmen die Beschäftigten die Menge sowie Lage und Verteilung der zusätzlichen Stunden flexibel. Zweimal im Jahr 2020 können die Beschäftigten über das Büro der Geschäftsführung verlangen, dass für die geleistete Mehrarbeit/geleisteten Überstunden die finanzielle Vergütung erfolgt. Mit dieser Vereinbarung erreichte der Personalrat sein Ziel, dass „die Summe der geleisteten Mehrarbeitsstunden zum einen reduziert wird bzw. gering bleibt und zum anderen die Beschäftigten einen den Tarifwerken entsprechenden finanziellen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit erhalten können“.