Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Dienstvereinbarung „Umgang mit Gefährdungsanzeigen im EKO“

Bewerber/in:

Personalrat Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach a.M.

Beschäftigtenzahl:

501 bis 1.000

Projektzeit:

seit Sommer 2019

 

Kurzbeschreibung

Mit einer Dienstvereinbarung zeigt der Personalrat eine klare Haltung zu Gefährdungsanzeigen und gibt einen Verfahrensweg bei Überlastungen und Gefährdungen

Motiv

Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) steht für die städtischen Kindertagesstätten in Offenbach und gleichzeitig für „Entwicklungsvielfalt für Kinder in Offenbach“. Mit einem eigenen pädagogischen Konzept werden derzeit 29 Kindertagesstätten mit ca. 4.000 Plätzen für Kinder im Alter bis zu 10 Jahren betrieben. Die Sommerhitze 2019 führte bei vielen Kolleg*innen zu extremen Belastungen; in einer Kita gab es sogar einen Notarzteinsatz. Bereits im Sommer 2018 gab es viele Beschwerden, die der Personalrat der Betriebsleitung vortrug. Besonders problematisch war bei den Gesprächen, dass alle städtischen Kitagebäude angemietet sind und viele Fakten wie Gebäudemängel, Lüftung und Klimatisierung sowie Umbaumaßnahmen und Verbesserungen von anderen Faktoren abhängen. Der Personalrat riet den Beschäftigten, Überlastungsanzeigen bei der Betriebsleitung zu stellen, die dort einzeln und auch kollektiv eingingen. Im Sommer 2019 konnte der Personalrat nachweisen, dass der Umgang, die Bearbeitung der Überlastungsanzeigen und das Verfahren im Betrieb unklar sind. Das wollte der Personalrat mit einer Dienstvereinbarung ändern.

Vorgehen

Der Personalrat ging das Problem in zwei Schritten an: Als dringliche Sofortmaßnahme beantragte er im Juni 2019, dass Ventilatoren für jede Kita und jedes Büro in der Kitaverwaltung gekauft werden. Jede Kitagruppe, die noch keinen Ventilator hatte, sollte einen erhalten. Daneben entwarf der Personalrat eine Dienstvereinbarung, die er im August 2019 der Betriebsleitung vorlegte. Hierbei war dem Gremium wichtig, dass in der Vereinbarung nicht der Begriff „Überlastung“ auftaucht, da sich für jeden einzelnen Überlastungen unterschiedlich auswirken; arbeitstechnisch kann das auch negativ interpretiert werden. Der Personalrat wollte daher die Formulierung „Umgang mit Gefährdungen“.

Ergebnis

Im Juni 2019 wurden 134 Ventilatoren gekauft. Im Februar 2020 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung Umgang mit Gefährdungsanzeigen im EKO“. Als Ziel einer Gefährdungsanzeige wird in dieser Dienstvereinbarung festgelegt, dass „gefährdungsrelevante Risiken und Überlastungen im EKO zeitnah zu erkennen und präventiv Schadensfälle, Haftungsansprüche sowie Organisationsverschulden zu vermeiden“ sind. Des Weiteren wurde geregelt, dass die Abgabe einer Gefährdungsanzeige für den/die Beschäftigten zu keinen Nachteilen führt, dass vor allem keine arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten sind. Abhängig von der Einschätzung der angezeigten Gefährdungssituationen gibt es zwei Verfahren: a) Bei unmittelbarer Gefahr werden unverzüglich Abhilfemaßnahmen eingeleitet. b) Wird eine belastende Situation/Gefährdung festgestellt, ist der Beschäftigte verpflichtet, die begründete Überlastungssituation und die daraus resultierenden Gefährdungen mitzuteilen. Wird im Gespräch mit der Kita-Leitung keine ausreichende Lösung gefunden, muss die Kita-Leitung innerhalb von 5 Werktagen ein weiteres Gespräch mit der pädagogischen Bereichsleitung veranlassen und führen. Führten die festgesetzten Maßnahmen dazu, dass den Gefährdungen Abhilfe geleistet werden konnte, ist das Verfahren beendet. Waren die Maßnahmen nicht erfolgreich, muss die Betriebsleitung dies schriftlich begründen, die zuständige Dezernentin davon in Kenntnis setzen und gemeinsam mit ihr weitere Schritte zur Abhilfe verfolgen.