Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

TVL für Studis 

Bewerber/in:

Personalrat der studentischen Beschäftigten Humboldt-Universität zu Berlin.

Beschäftigtenzahl:

über 1.000

Projektzeit:

seit 10/2018

 

Kurzbeschreibung

Durch Hartnäckigkeit erreicht der Personalrat, dass studentische Beschäftige aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich auch nach dem TVL bezahlt werden..

Motiv

An den Berliner Universitäten und Hochschulen wird das Hochschulpersonal neben dem Tarifvertrag der Länder (TVL) auch nach dem Tarifvertrag studentischer Beschäftigter (aktuell TVstudIII) bezahlt. Letzterer gilt für die Statusgruppe der studentischen Beschäftigten (SHK). Nach dem Berliner Hochschulgesetz (§121 BerlHG) unterstützen studentische Hilfskräfte die wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstkräfte bei ihren Tätigkeiten in Forschung und Lehre, allerdings sind davon studentische Hilfskräfte ausgeschlossen, die in nicht-wissenschaftlichen Bereichen wie Universitätsbibliotheken, der Universitätsverwaltung oder im Computer- und Medienservice eingesetzt werden. Die gängige Praxis der Universitäten und Hochschulen ist es, Studierende in diesen nicht-wissenschaftlichen Bereichen ausschließlich aufgrund ihres Studierendenstatus rechtswidrig nach TVstudIII anzustellen und nicht nach dem TVL, worauf der Personalrat der studentisch Beschäftigten (PRstudB) die Universitätsleitung auch regelmäßig aufmerksam machte. Damit betreibt die Universität Tarifflucht, was der Personalrat ändern möchte: Studentische Beschäftigte in nicht-wissenschaftlichen Bereichen sollen rechtskonform in den TVL eingruppiert werden. Das lehnte die Universitätsleitung aber immer wieder ab.

Vorgehen

Eine ehemalige Personalrätin und eine studentische Beschäftigte der Computer- und Medienservices beschritten den Klageweg und erhielten sowohl in erster als auch rechtskräftig in zweiter Instanz Recht (Urteil des LAG Berlin vom 5.6.2018). Der PRstudB konfrontierte die Universitätsleitung mit diesem Urteil, um der Forderung, studentische Beschäftigte korrekt nach dem TVL zu entlohnen, erneut Nachdruck zu verleihen. Die Universitätsleitung beschloss hingegen, statt die Stellen ihrer studentischen Beschäftigten von TVstudIII in TVL umzuwandeln, die Verträge ab sofort auslaufen zu lassen. So versuchte er, den PRstudB dazu zu zwingen, die Beschäftigungspositionen weiter nach dem TVstudIII zu bewilligen. Die Universitätsleitung informierte den PRstudB allerdings nicht über das Auslaufen, sondern er wurde von seiner Beschäftigtengruppe selbst erst auf die Ablehnung der Weiterbeschäftigungen hingewiesen. Der PRstudB schlug eine Überganslösung vor: Weiterbeschäftigung für 6 Monate nach dem TVstudIII, parallel sollen die Stellen geprüft, der Arbeitskreis soll beschrieben werden. Wenn das erfüllt ist, soll eine Umwandlung von TVstudIII in den TVL erfolgen. Wochenlang reagierte die Universitätsleitung nicht auf diesen Vorschlag, bis sie ihn schließlich ablehnte. Die Leitung behauptete darüber hinaus, der PRstudB würde Anträge zu Weiterbeschäftigungen, Stundenaufstockungen und Neuausschreibungen von nicht-wissenschaftlichen Stellen ablehnen, was aber nicht stimmte.

Ergebnis

Der PRstudB blieb standhaft, was ab etwa September 2019 dazu führte, dass nun größtenteils die TVstudIII-Stellen in anteilige TVL umgewandelt wurden. In Neuausschreibungen wird explizit darauf hingewiesen, dass diese Stellen für Studierende geeignet sind, um potentieller Prekarisierung an anderer Stelle vorzubeugen. Jetzt müssen die Personalräte der TVL-Angestellten die richtigen Entgeltgruppen für ihre neuen Beschäftigten erwirken.