Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 10/2019

TITELTHEMA: NEUWAHL DES PERSONALRATS

Gute Vorbereitung ist alles

  • LÖSCHEN: Daten der Beschäftigten sind nach Zweckerfüllung zu löschen
  • THÜRINGEN: Neue Möglichkeiten für die Personalräte durch die Allzuständigkeit
  • ÜBERWACHEN: Kameras am Arbeitsplatz berühren auch die Persönlichkeitsrechte

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Inhaltsverzeichnis 10/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Neuwahl des Personalrats
Die Wahl des neuen Gremiums ist gut vorzubereiten. Dazu gehört auch die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten. mehr
Ohne ordnungsgemäß bestellten Wahlvorstand kann ein neuer Personalrat nicht wirksam gewählt werden. Dabei muss der amtierende Personalrat eine Menge beachten. mehr
Personalratswahlen können beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Bei wesentlichen Verstößen gegen die Vorschriften werden die Wahlen dann für ungültig erklärt. mehr
Bei der Zusammensetzung des Personalrats sollen Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten vertreten sein. Das dient der Gleichberechtigung und ist verfassungsrechtlich geboten. mehr
Personalratsarbeit
Wenn Daten der Beschäftigten ihren Zweck erfüllt haben, müssen sie gelöscht werden. Das gilt auch für Personalräte. mehr
Das neue thüringische PersVG bringt einen Paradigmenwechsel. In Zukunft geht nichts mehr ohne die Mitbestimmung der Personalräte. Ihnen eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Die Kameraüberwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz berührt das auch die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Hier sind die Personalräte gefordert. mehr
Rechtsprechung
Michael Kröll mehr
Recht kompakt