Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2020_04


»Der Personalrat« 4/2020

TITELTHEMA: KRANKHEIT

Wie Sie vor Kündigungen geschützt sind

  • VEREINBARUNGEN Der Personalrat kann deren Durchführung gerichtlich geltend machen
  • BEWERBUNG Noch bis Ende Mai für den Deutschen Personalräte-Preis 2020 bewerben
  • VERBOT Eine Rechtsreferendarin darf in hessischen Gerichtssälen kein Kopftuch tragen

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Inhaltsverzeichnis 4/2020

Editorial
Magazin
Titelthema Krankheit
Krankheit schließt eine Kündigung nicht aus. Sie kann sie sogar bedingen. Da gibt es aber rechtliche Hürden. mehr
Wer mindestens sechs Wochen krank ist, dem ist ein Eingliederungsmanagement anzubieten. Der Personalrat muss daran beteiligt werden, soweit Beschäftigte das nicht ausschließen. mehr
Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen und in bestimmten Fällen auch nachweisen. Dabei sollten sie möglichst nichts falsch machen. mehr
Bei Coronavirus-Erkrankungen in der Dienststelle muss der Arbeitgeber unverzüglich Schutzmaßnahmen ergreifen. Aber auch die Beschäftigten haben Pflichten. mehr
Personalratsarbeit
Gesucht werden Initiativen und Ideen von Personalräten. Der Aufruf zur Teilnahme richtet sich auch an JAV und SBV. Der Countdown läuft noch bis zum 31.5.2020. mehr
Wenn die Dienststelle eine abgeschlossene Vereinbarung nicht einhält, hat der Personalrat bisher schlechte Karten. Das könnte sich allerdings nach einer neuen Entscheidung des BVerwG ändern. mehr
Das novellierte Personalvertretungsgesetz ist eine Enttäuschung. Die Chance wurde vertan, das Gesetz an die Anforderung einer modernen Verwaltung anzupassen. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat vielfältige Aufgaben rechtmäßig wahrzunehmen. mehr
Beamtenrecht
Einer Rechtsreferendarin darf das Tragen eines Kopftuchs bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten verboten werden. So jüngst das BVerfG zu einer Verfassungsbeschwerde. mehr
Rechtsprechung
Recht kompakt