Heike Diederich, Ulrich Faber
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit agieren auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Darin sind deren Aufgaben geregelt. Damit werden Arbeitgeber jedoch nicht aus ihrer Verantwortung für normgerechte Abläufe entlassen. Ein gut organisiertes...
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Rüdiger Granz
Guter Arbeitsschutz beruht auf einer soliden Organisation. Besser geht das, wenn die betrieblichen Prozesse geklärt sind, alle Akteure und Entscheidungsträger ihre Aufgaben kennen. Das GDA-Arbeitsprogramm Organisation unterstützt die Betriebe dabei.
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Petra Müller-Knöss
Gesellschaftlich stehen Gesundheitsthemen hoch im Kurs. Aktiv sein, körperlich und psychisch fit bleiben, ist das Gebot der Stunde. Betrieblich wird der Trend öfter mit Angeboten zur Gesundheitsförderung flankiert. Das darf aber kein Ersatz für einen guten Arbeitsschutz sein.
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Axel Herbst
Ihre Mitarbeit im betrieblichen Arbeitsschutz ist rechtlich klar geregelt und bedeutsam: Ehrenamtlich aktive Sicherheitsbeauftragte agieren als eine Art Schnittstelle zwischen Arbeitgebern, anderen Arbeitsschutzakteuren und den Beschäftigen.
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Svenja Pfahl, Laura Rauschnick
Immer mehr Paare mit Kindern wünschen sich, in verkürzter und etwa gleichlanger Vollzeit zu arbeiten. Die Kinder profitieren davon und können sich das Modell auch für ihre eigene Zukunft gut vorstellen. Jetzt ist es in den Betrieben und Branchen an der Zeit, solche Lösungen zu unterstützen.
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Beate Eberhardt
Seit 2015 ist heller Hautkrebs infolge natürlicher UV-Strahlung bei der Arbeit eine anerkannte Berufskrankheit. Die Prävention muss jetzt mit konkreten Regelungen gestärkt werden.
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Eberhard Ziegler
Rechtsprechung Immer wieder ist streitig, wann ein Arbeits- oder Wegeunfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Die Gerichte fällen dazu ständig neue Entscheidungen. Hier ein Update der Rechtslage und der Rechtsprechung.
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Dietmar Christians
Grundsätzlich können Arbeitgeber Beschäftigte kündigen – auch wegen langer oder häufiger Erkrankungen. Wichtig ist, dass Gekündigte sich richtig verhalten, Kündigungsschutzklage einreichen und ihren Rechtsschutz einschalten. Denn es gibt Regelungen, die von Kündigung Betroffene schützen.
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