Rolf Schmucker, Robert Sinopoli
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Umso bedenklicher, dass sie viel zu selten und oft nur unvollständig umgesetzt wird. Fehlende Prävention ist ein Gesundheitsrisiko.
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Rolf Schmucker, Robert Sinopoli
Körperlich schwere Arbeit und Lärmbelastung sind auch in der heutigen Arbeitswelt weit verbreitet. Damit solche Arbeitsbedingungen nicht zulasten der Gesundheit gehen, müssen sie ergonomisch gestaltet sein. Wir haben die Betroffenen gefragt, wie es um die betriebliche Prävention steht.
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Axel Herbst
Pflege, Logistik, Bauberufe, Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, Dauersitzen im Büro: In vielen Branchen zeigt sich, dass körperliche Belastungen in der digitalen Arbeitswelt keinesfalls erledigt sind. Der Beitrag stellt ausgewählte Informationen für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz und...
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Rüdiger Granz
Lärm über der Schallgrenze von 80 bzw. 85 Dezibel (dB) schädigt das Innenohr. Unterhalb dieser Grenze gilt eine „Lärmkulisse“ als psychische Belastung. Beides kann die Gesundheit beeinträchtigen, der Arbeitgeber muss handeln.
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Beate Eberhardt
Auszubildende werden gesucht: im Handwerk über die Büro- und Verkaufsjobs bis hin zu Pflege- und IT-Berufen. Das Studium, dem der Nachwuchs angeblich den Vorzug gibt, ist aber nicht allein Ursache für den Azubi-Mangel.
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Peter Cremer, Horst Sparolin
Die rechtliche Auslegung und Praxis der gesetzlichen Ruhezeit ist umstritten. Grundsätzlich dienen Ruhezeiten dem Gesundheitsschutz und sind Zeitspannen ohne jede Arbeitsverpflichtung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dazu Klarstellungen gemacht
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Silke Raab
Die Gefährdungsbeurteilung ist Kernelement des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auch beim Mutterschutz. Der Ausschuss für Mutterschutz hat seine erste Regel zur mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Sie ist die praxisgerechte Handlungsanleitung für Arbeitgeber – mit...
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Klaus Heimann
Bei Bahlsen haben Betriebsrat (BR) und Schwerbehindertenvertretung (SBV) dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einen Neustart verpasst: mit neuem Image und neuen Instrumenten – hin zum wertgeschätzten Verfahren der Prävention.
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BAG, v. 14.06.2023, 8 AZR 136/22