Aktuelle Ausgabe »Gute Arbeit«
»Gute Arbeit« 11/2025
100 JAHRE BERUFSKRANKHEITENRECHT
Wege zur Anerkennung einer Berufskrankheit
Das Berufskrankheitenrecht besteht seit 100 Jahren – und geht in seiner Systematik auf die Bismarcksche Sozialpolitik zurück – mit allen Problemen und Tücken. Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist komplex, dazu gibt es im Titelthema Tipps und Hilfen. Gute Beratung für Betroffene ist wertvoll, aber rar. Die Auslegung der Rechtslage ist infolge der Rechtsprechung in Bewegung. Außerdem lesen: Warum der Arbeitstag Grenzen braucht. Für BR, PR und SBV: Wie die Interessenvertretung ihre Schulungsansprüche im Arbeits- und Gesundheitsschutz durchsetzt.
Inhaltsverzeichnis 11/2025
Editorial
Magazin
Titelthema
Das Berufskrankheitenrecht (BK-Recht) ist komplex. Für betroffene Beschäftigte ist es schwierig, eine Berufskrankheit als tatsächlich beruflich verursacht anerkennen zu lassen. Schon im Vorfeld der Anerkennung gibt es Wege zu besseren Versorgungsleistungen und mehr Prävention.
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Das Berufskrankheitenrecht (BK-Recht) befindet sich im Wandel. Die gesetzlichen Änderungen zum 1.4.2025 werfen rechtliche und praktische Fragen auf. Zugleich sorgen aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) für eine praxisnähere Ausgestaltung seiner Vorgaben.
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Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten unterstützt Menschen, die vermuten, an einer Berufskrankheit zu leiden oder die einen Arbeitsunfall erlitten haben. Das Beispiel sollte Schule machen, denn vergleichbare Angebote sind rar.
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Die Bundesregierung hat den Bericht »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA)« 2023 vorgelegt. Er erfasst das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen statistisch und zeigt, wo in der betrieblichen Praxis besonderer Präventionsbedarf besteht.
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Trends
Beschäftigte können ihre Arbeitszeiten in der Regel nur eingeschränkt selbst bestimmen. Könnten sie das, würden sie überwiegend tagsüber zwischen 6 und 18 Uhr arbeiten. Eine Überschreitung des Achtstundentages sowie die Verlängerung der Arbeitszeiten in den Abend hin sind nicht erwünscht.
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Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen übernehmen gesetzliche Aufgaben im Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss ihnen ermöglichen, dafür an Schulungen teilzunehmen. Hier eine Übersicht der Rechtsgrundlagen.
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Zwischen der Gesetzeslage und der Umsetzung in der Praxis läuft es auch beim Schulungsanspruch nicht immer rund. Tipps für die Praxis gibt Laurie-Ann Klein im Interview.
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Stichwort
Arbeitsschutz kompakt
Prävention und Teilhabe
Beschäftigungs- und Weiterbildungshilfen für Menschen mit Behinderung: Darum geht es im dritten und letzten Teil einer kleinen Serie. Wir stellen Unterstützung und Fördertöpfe für Arbeitgeber vor.
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Rechtsprechung
Expertenrat