Aktuelle Ausgabe »Gute Arbeit«
»Gute Arbeit« 4/2025
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Beteiligungsrechte beim KI-Einsatz
Im April steht Künstliche Intelligenz (KI) im Fokus. »Gute Arbeit«, erklärt, wie die europäische KI-Verordnung den Interessenvertretungen hilft. Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten sind zentral. KI kann Gute Arbeit fördern, wenn sie lästige Routinearbeit ersetzt, doch neue Risiken und Gefährdungen für die Gesundheit sind im Blick zu behalten. Außerdem lesen: Migrant*innen – unsicher auf dem Arbeitsmarkt. Umbau der Arbeitsstätte – mitbestimmt von Anfang an. Lichtimmissionen minimieren – für mehr Nachhaltigkeit. Neue Rechtsprechung kommt – zum Präventionsverfahren in der Wartezeit.
Inhaltsverzeichnis 4/2025
Editorial
Magazin
Titelthema
Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde – und in vielen Betrieben bereits im Gespräch oder Einsatz. Für Gremien und Belegschaften stellt sich die Frage, wie sie mit den Risiken der Technik umgehen sollen. Gibt die KI-Verordnung der EU darauf Antwort?
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Die Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) stößt nicht immer auf Akzeptanz der Belegschaft und der Interessenvertretung. Werden Betriebsräte von vornherein eingebunden, klappt die Umsetzung besser. Trotzdem fordert das Unterfangen alle Seiten, Sorgfalt und Geduld sind unerlässlich.
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KI im Unternehmen nutzen: In sogenannten Experimentierräumen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) wurden Betriebe drei Jahre lang darin unterstützt, Potenziale von KI zu erkennen und die Technologie im Sinne der Beschäftigten einzusetzen. Ein Resümee.
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Interessenvertretungen müssen immer wieder Texte für ihre Publikationen schreiben. Wäre es nicht toll, wenn eine KI wie ChatGPT ihnen die Arbeit abnähme? Der Autor hat es ausprobiert.
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Trends
Die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, prägt den Arbeitsmarkt. Mehr als zwölf Millionen Erwerbstätige haben einen Migrationshintergrund. Wie sind diese Menschen beschäftigt? Das zeigt eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit.
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Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
In Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD werden die Optionen der Wiederauflage einer schwarz-roten Koalition abgeklopft. Unter anderem geht es um wichtige arbeitspolitische Weichenstellungen. Die Abkehr vom Achtstundentag steht im Raum.
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Bauvorhaben im Betrieb sind meist komplex. Arbeitgeber müssen Technisches und Organisatorisches mit der Interessenvertretung klären. Vor allem das Arbeitschutz- und das Arbeitsstättenrecht sind zu beachten - von Anfang an.
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Starke Außenbeleuchtung und intensiv strahlende Werbung in der Nacht wirken negativ auf Mensch und Natur. Eine verantwortungsvolle, bedarfsgerechte Lichtplanung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern reduziert auch Kosten.
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Stichwort
Prävention und Teilhabe
Hat der Arbeitgeber die uneingeschränkte Freiheit, einem schwerbehinderten Menschen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Das war schon bisher umstritten. Nun erfährt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Gegenwind.
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Rechtsprechung
Expertenrat