10 Dinge, die jetzt für die Betriebsratswahl wichtig sind

1. Sitzungen per Videokonferenz
Viele sind im Homeoffice. Daher ist es gut, dass der Wahlvorstand sich digital beraten darf. Allerdings dürfen nur die nichtöffentlichen Wahlvorstandssitzungen per Videokonferenz stattfinden. Details gibt es hier.
2. Teilnahmebestätigung
Digitale Sitzungen sind (genau wie Sitzungen in Präsenz) streng formalisiert. Der Vorsitzende muss darauf achten, dass jeder seine Teilnahme per Mail oder anderweitig bestätigt. Diese Teilnahmebestätigung ist an jedes Sitzungsprotokoll anzuhängen.
3. Dokumentation
Ihr seid als Wahlvorstand verpflichtet, alle Beschlüsse und Unterlagen als Wahlakten sorgfältig aufzubewahren und später alles dem gewählten Betriebsrat zu übergeben (§ 19 WO). Die Unterlagen können für spätere Anfechtungsverfahren von Bedeutung sein.
4. Wählerliste
Eine der wesentlichen, gleich zu Beginn anstehenden Aufgaben des Wahlvorstands ist das Erstellen der Wählerliste. Details gibt es hier.
5. Einspruch
Wer Fehler in der Wählerliste entdeckt, muss Einspruch erheben. Mit dem müsst Ihr Euch als Wahlvorstand befassen. Details gibt es hier.
6. Betriebsratsgröße
Vor Erlass des Wahlausschreibens muss der Wahlvorstand außerdem die genaue Betriebsratsgröße und das Minderheitengeschlecht ermitteln. Die Betriebsratsgröße wird noch einigermaßen einfach zu ermitteln sein, das Minderheitengeschlecht weniger. Dafür gibt es Software, die vom Bund-Verlag findet Ihr hier.
7. Wahlverfahren
Wenn Ihr (in Betrieben zwischen 101 und 200 Beschäftigten) noch nicht sicher seid, ob Ihr nach dem normalen oder vereinfachten Wahlverfahren wählt, denkt dran, dass im vereinfachten Verfahren nur die Personenwahl möglich ist! Details zu den Wahlverfahren findet Ihr hier.
8. Wahlausschreiben
Ihr gebt den offiziellen Startschuss für die Wahl mit Erlass des Wahlausschreibens. Spätestens 6 (bzw. beim vereinfachten Verfahren 4) Wochen vor Stimmabgabe! Details gibt es hier.
Ein Muster-Wahlausschreiben findet Ihr hier, das der Bund-Verlags- Software entnommen ist. Wer die bezieht, hat Zugriff auf ein bearbeitbares Muster.
9. Fristen
Mit den Kandidatenvorschlägen habt Ihr zwar nichts zu tun. Allerdings müsst Ihr Fristen beachten: Vorschläge dürfen im normalen Verfahren nur binnen zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens angenommen werden.
10. Online-Wahl
Eine elektronische Stimmabgabe ist derzeit bei der Betriebsratswahl nicht möglich. Zwar steht dazu etwas im Koalitionsvertrag. Das ist aber Zukunftsmusik. Derzeit gibt es nur die persönliche Stimmabgabe oder die Briefwahl.
Kennt Ihr schon unsere Betriebsratswahl-Software?
© bund-verlag.de (fro)