Betriebsratswahl

10 Dinge, die jetzt für die Betriebsratswahl wichtig sind

15. Dezember 2021 Betriebsratswahl
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Quelle: Andrey Popov_Dollarphotoclub

In etwas mehr als zwei Monaten geht es mit der Wahl los. Wer noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen hat, für den wird es höchste Zeit. Hier eine Übersicht, was jetzt für Euch aktuell wichtig ist.

1. Sitzungen per Videokonferenz

Viele sind im Homeoffice. Daher ist es gut, dass der Wahlvorstand sich digital beraten darf. Allerdings dürfen nur die nichtöffentlichen Wahlvorstandssitzungen per Videokonferenz stattfinden. Details gibt es hier.

2. Teilnahmebestätigung

Digitale Sitzungen sind (genau wie Sitzungen in Präsenz) streng formalisiert. Der Vorsitzende muss darauf achten, dass jeder seine Teilnahme per Mail oder anderweitig bestätigt. Diese Teilnahmebestätigung ist an jedes Sitzungsprotokoll anzuhängen.

3. Dokumentation

Ihr seid als Wahlvorstand verpflichtet, alle Beschlüsse und Unterlagen als Wahlakten sorgfältig aufzubewahren und später alles dem gewählten Betriebsrat zu übergeben (§ 19 WO). Die Unterlagen können für spätere Anfechtungsverfahren von Bedeutung sein.

4. Wählerliste

Eine der wesentlichen, gleich zu Beginn anstehenden Aufgaben des Wahlvorstands ist das Erstellen der Wählerliste. Details gibt es hier.

5. Einspruch

Wer Fehler in der Wählerliste entdeckt, muss Einspruch erheben. Mit dem müsst Ihr Euch als Wahlvorstand befassen. Details gibt es hier.

6. Betriebsratsgröße

Vor Erlass des Wahlausschreibens muss der Wahlvorstand außerdem die genaue Betriebsratsgröße und das Minderheitengeschlecht ermitteln. Die Betriebsratsgröße wird noch einigermaßen einfach zu ermitteln sein, das Minderheitengeschlecht weniger. Dafür gibt es Software, die vom Bund-Verlag findet Ihr hier.

7. Wahlverfahren

Wenn Ihr (in Betrieben zwischen 101 und 200 Beschäftigten) noch nicht sicher seid, ob Ihr nach dem normalen oder vereinfachten Wahlverfahren wählt, denkt dran, dass im vereinfachten Verfahren nur die Personenwahl möglich ist! Details zu den Wahlverfahren findet Ihr hier.

8. Wahlausschreiben

Ihr gebt den offiziellen Startschuss für die Wahl mit Erlass des Wahlausschreibens. Spätestens 6 (bzw. beim vereinfachten Verfahren 4) Wochen vor Stimmabgabe! Details gibt es hier.

Ein Muster-Wahlausschreiben findet Ihr hier, das der Bund-Verlags- Software entnommen ist. Wer die bezieht, hat Zugriff auf ein bearbeitbares Muster.

9. Fristen

Mit den Kandidatenvorschlägen habt Ihr zwar nichts zu tun. Allerdings müsst Ihr Fristen beachten: Vorschläge dürfen im normalen Verfahren nur binnen zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens angenommen werden.

10. Online-Wahl

Eine elektronische Stimmabgabe ist derzeit bei der Betriebsratswahl nicht möglich. Zwar steht dazu etwas im Koalitionsvertrag. Das ist aber Zukunftsmusik. Derzeit gibt es nur die persönliche Stimmabgabe oder die Briefwahl.

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