Teilzeit

10 häufige Fragen der Beschäftigten zu Teilzeitarbeit

02. August 2024 Teilzeit, Teilzeitarbeit
Arbeitszeit
Quelle: iStock.com, takasuu

Immer häufiger wünschen sich Beschäftigte eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit – aus ganz unterschiedlichen Gründen. Mit ihren Fragen wenden sie sich oft zuerst an den Betriebsrat. Was Ihr Beschäftigten antworten könnt, zeigt Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 8/2024.

1. Was gilt alles als Teilzeit?

Teilzeit ist jede Reduzierung der betriebsüblichen Vollzeitarbeit. Dabei muss sich die Vollzeitarbeit nicht auf die Hälfte reduzieren. In einem Betrieb mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von z. B. 37 Stunden gilt eine Absenkung der persönlichen Arbeitszeit auf z. B. 30 Stunden pro Woche bereits als Teilzeit. Gibt es im Betrieb unterschiedliche Vollzeitmodelle (z. B. im Tarifbereich eine 35-Stunden-Woche und im AT-Bereich eine 40-Stunden-Woche) ist dasjenige Modell maßgeblich, dem der oder die Antragstellende als Beschäftigtengruppe angehört.

Ist im Betrieb gar keine einheitliche Wochenarbeitszeit vereinbart, gilt als teilzeitbeschäftigt, wer im Jahresdurchschnitt weniger Stunden arbeitet als ein Vollzeitbeschäftigter (§ 2 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz: TzBfG). Als Teilzeitbeschäftigte gelten auch Sonderformen wie z. B. geringfügig Beschäftigte (§ 2 Abs. 1 TzBfG), Teilzeit in Elternzeit oder Beschäftigte in Altersteilzeit.

2. Wie erfahre ich von der Möglichkeit einer Teilzeitarbeit?

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeit in seinem Betrieb zu fördern (§ 6 TzBfG). Das bedeutet nicht, darauf zu warten, dass Beschäftigte das Thema aufbringen und Teilzeit beantragen. Arbeitgeber sind vielmehr dazu verpflichtet, Teilzeitarbeit aktiv im Betrieb anzubieten und die Wünsche der Beschäftigten zu unterstützen – sofern der Betrieb und die betrieblichen Abläufe es zulassen.

Eignet sich ein freier Arbeitsplatz auch für eine Teilzeitarbeit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dies auch in die interne und externe Stellenausschreibung mit aufzunehmen (§ 7 Abs. 1 TzBfG). Zusätzlich muss der Arbeitgeber Beschäftigte, die sich für Teilzeit interessieren, über entsprechende freie Arbeitsplätze im Betrieb oder Unternehmen unterrichten (§ 7 Abs. 2 TzBfG). Beschäftigte können auch ihr Anhörungs- und Erörterungsrecht wahrnehmen, bei dem mit ihnen die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Betrieb beraten werden (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Dazu kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzugezogen werden.

3. Wie muss ich Teilzeit beantragen?

Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten möchten, können das direkt beim Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber vereinbaren. In der Regel wird das eine unbefristete Teilzeit sein (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist). Beschäftigte, die dann später ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, sind auf eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber angewiesen. Aber auch in einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit über 15 Beschäftigten (Arbeitnehmende in Berufsausbildung zählen nicht mit) beim Arbeitgeber die Absenkung ihrer Arbeitszeit beantragen. Voraussetzung ist, dass sie bereits länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind (§§ 8 Abs. 1 und 9a Abs. 1 TzBfG).

Beschäftigte müssen die gewünschte Teilzeit beim Arbeitgeber oder seinem Beauftragten (z. B. Personalleitung) beantragen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit in Textform (schriftlich oder elektronisch) eingereicht werden (§ 8 Abs. 2 TzBfG). Dabei müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber auch die Dauer (Umfang der Reduzierung) und Lage (Verteilung der Teilzeit auf die Arbeitstage) mitteilen.

In »Betriebsrat und Mitbestimmung« 8/2024 gibt es außerdem Antworten auf die folgenden 7 Fragen:

4. Kann ich über den Umfang und die Lage der Teilzeit selbst entscheiden?

5. Kann ich Teilzeit auch nur für eine bestimmte Dauer beantragen?

6. Kann der Arbeitgeber mir Teilzeit verweigern und wenn ja, warum?

7. Was mache ich, wenn der Arbeitgeber auf meinen Antrag gar nicht reagiert oder wir uns nicht einigen?

8. Kann ich meine Teilzeit auch verlängern?

9. Kann mich der Betriebsrat unterstützen?

10. Haben Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte?

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