Mitbestimmung

IT-Systeme schnell bewertet

08. Juni 2015

IT-Systeme neu eingeführt oder aufgerüstet: Einst harmlose Anwendungen mutieren zu Datenkraken. Regelungsbedarf besteht an allen Ecken. Die vertraute Betriebsvereinbarung – einmal abgeschlossen und ewig passend – muss die Segel streichen. Eine neue Methode hilft, Mitbestimmungsrechte abzuchecken.

Neueinführungen oder Erweiterungen von IT-Systemen führen regelmäßig zu erheblichem, zeitaufwändigem Abstimmungsaufwand zwischen den Betriebsparteien, bevor der eigentliche Beratungsprozess innerhalb des Betriebsrats über die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte überhaupt ausgeübt werden kann.

Arbeitnehmervertreter können davon ein Lied singen. Die Mitbestimmung bei Hard- und Software ist mittlerweile ein fortlaufender Prozess, den es eng zu begleiten gilt. Denn Mitarbeiterdaten fließen heutzutage so gut wie überall ein.

Mit neuem Prüfraster alles im Griff

Der langjährige Betriebsratsberater Willi Ruppert hat zusammen mit betrieblichen Interessenvertretungen ein Prüfraster entwickelt, das schnell die Auswirkungen von IT-Systemen auf die Beschäftigten zeigt.

Der Abstimmungsaufwand zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat lässt sich mit dieser 10-Punkte-Checkliste erheblich minimieren. Kommt man etwa zu dem Ergebnis, dass personenbezogene Daten lediglich zur Anmeldung und Kennzeichnung des Mitarbeiters im System benutzt und darüber hinaus nicht verarbeitet werden, dann ist meist eine weitergehende Regelung nicht nötig.

Dies hat nach der vorgestellten Methode der Arbeitgeber lediglich zu bestätigen – um die Tür für spätere Sanktionen offenzuhalten. So einfach stellt sich die IT-Mitbestimmung allerdings in der Regel leider nicht dar. Aber auch schwierigere Fälle sind mit der neuen Checkliste leicht zu knacken.

Mehr lesen bei:

Willi Ruppert, Neuer Ansatz bei der IT-Mitbestimmung, in: »Computer und Arbeit« 5/2015, S. 4 - 9 . 

© bund-verlag.de (ol)

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