Musterschreiben

Teilnahme an einer Schulung

14. September 2015

Betriebsräte sollten sich regelmäßig fortbilden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat dafür von der Arbeit freizustellen und die Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen, so § 37 Abs. 6 BetrVG. Wie Sie Ihren Chef über die geplante Schulung korrekt informieren, zeigt ein Musterschreiben aus unserem Lexikon für Betriebsräte.

Hier geht es direkt zum kostenfreien Download des Musterschreibens :

Quelle:

Christian Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z – Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung (inklusive Online Zugriff auf alle Inhalte) , 11. Aufl. 2014, Bund-Verlag.

© bund-verlag.de (ls)

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