Seit einem guten halben Jahr gilt das Hinweisgeberschutzgesetz. Genug Zeit, um sich mit der Umsetzung in den Behörden und Dienststellen zu beschäftigen. Und dabei kommen naturgemäß Fragen auf. Das Titelthema der Ausgabe 2/2024 von »Der Personalrat« beantwortet die wichtigsten. Unsere »100 Sekunden« liefern einen ersten Eindruck.