75 Jahre Grundgesetz – wir gratulieren!
Mit Fest- und Informationsveranstaltungen feiern Bund und Länder, allen voran die Bundeshauptstadt Berlin und die frühere westdeutsche Hauptstadt Bonn, das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz (GG) trat erstmals mit seiner Verkündung in Bonn am 23. Mai 1949 als »provisorische Verfassung« für den westdeutschen Landesteil, die alte Bundesrepublik Deutschland, in Kraft. Mit der Wiedervereinigung am 31. Oktober 1990 trat die frühere DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei, der sich seitdem auch auf die neuen Bundesländer erstreckt.
Das in Artikel gegliederte Grundgesetz beginnt mit dem Katalog der Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) und stellt die Menschenwürde und ihren Schutz als primäre Pflicht des Staates an seinen Anfang.
Weitere Abschnitte regeln die Staatsorganisation und Staatsprinzipien, Befugnisse und Aufgaben der Verfassungsorgane, und die Aufteilung von Kompetenzen und Kontrollrechten zwischen Regierung, Gesetzgeber und Rechtsprechung (Exekutive, Legislative und Judikative), Finanzwesen und Verteidigung.
Damit prägt das Grundgesetz übrigens auch maßgeblich die Publikationsfelder des 1946 gegründeten Bund-Verlags im Arbeitsrecht, im Sozialrecht, im Arbeitsschutz, Gewerkschafts- und Tarifrecht und ganz besonders die »gelebte Demokratie« der Beschäftigten-Mitbestimmung in Betrieben und im öffentlichen Dienst.
Die Bundeshauptstadt Berlin feiert das Jubiläum des Grundgesetzes mit einem dreitägigen „Fest der Demokratie“ vom 24. bis 26. Mai 2024, die frühere Hauptstadt Bonn feiert ihr Demokratiefest zur Unterzeichnung des Bonner Grundgesetzes 1949 am 25. Mai 2024 – beide Feste finden unter Beteiligung des Deutschen Bundestags und der anderen Verfassungsorgane statt.
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