Änderung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung aktualisiert. Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, das nunmehr vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wird. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde.
Vorschriften zum Umgang mit Asbest angepasst
Zum anderen werden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.
Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung und der Biostoffverordnung dient jeweils der Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.
Arbeitgeber profitieren von einer höheren Rechtssicherheit durch genau festgelegte Schutzmaßnahmen, die präzise auf die jeweilige Gefährdung abgestimmt sind. Mit dieser Änderung werden die Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs (2016–2019) vollumfänglich umgesetzt. Diese Neuerungen bedeuten einen zusätzlichen Schutz für Beschäftigte in Handwerk und Industrie und untermauern das Engagement für sichere Arbeitsbedingungen.
Die neuen Regelungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Quelle:
PM des BMAS vom 13.11.2024
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