Arbeitszeiterfassung stärkt zeitliche Flexibilität
Nun ist es amtlich: Eine lückenlose, verlässliche Arbeitszeiterfassung begünstigt die Work-Life-Balance, die Zeitsouveränität für Beschäftigte, was wiederum deren Zufriedenheit und Gesundheit stärkt. Und: Vier von fünf Beschäftigten hierzulande erfassen inzwischen ihre Arbeitszeiten. Ein Fortschritt, der wesentlich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.9.2022 – 1 ABR 22/21) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 14.5.2019 – C-55/18) im Zusammenhang steht.
Arbeitszeiterfassung ist Arbeitsschutz
Die Erfassung der Arbeitszeit spielt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz eine zentrale Rolle. Das BAG-Urteil verweist ausdrücklich auf das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 ArbSchG). Die Umsetzung von Arbeitszeitvorschriften und der Schutz der Arbeitnehmerrechte beruhen auf einer umfassenden Arbeitszeiterfassung; sie ist der Hebel für eine gesundheitsförderliche Arbeitszeitgestaltung.
Weniger »Entgrenzung«
Nach aktuellen Zahlen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 ist es für rund drei Viertel der abhängig Beschäftigten wichtig oder sehr wichtig, Arbeit und Privatleben zu trennen. Studien zeigen, dass eine systematische Arbeitszeiterfassung mit einer geringeren zeitlichen Entgrenzung verbunden ist. Beschäftigte ohne Arbeitszeiterfassung arbeiten tendenziell länger, überschreiten häufiger ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und haben häufiger verkürzte oder unterbrochene Ruhezeiten. Sie berichten auch öfter vom Ausfall der Pausen, arbeiten häufiger am Wochenende und werden öfter in der Freizeit beruflich kontaktiert.
Flexibilität zugunsten der Beschäftigten
Können Arbeitnehmer:innen Einfluss auf ihre Arbeitszeiten nehmen, wirkt sich das in der Regel positiv auf ihre Gesundheit und ihre Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance aus. Handlungsspielräume erlauben es ihnen, Arbeitszeiten an persönliche Bedürfnisse und den eigenen Tagesrhythmus anzupassen. Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigen, dass die Arbeitszeiterfassung bzw. ein Arbeitszeitkonto diese Flexibilität fördern kann: mit mehr oder hohem Einfluss auf die Arbeitszeit(gestaltung), denn Überstunden können besser durch freie Zeit ausgeglichen werden – im Vergleich zu den Beschäftigten ohne Arbeitszeitkonten.
Wichtig für die Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz betont die Bedeutung der Arbeitszeit für die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG). Die Erfassung der betrieblichen Arbeitszeit ist notwendige Voraussetzung für die Ermittlung belastender Arbeitszeitmuster – und deren Verbesserung. Die Zeitdokumentation ist auch wichtig für andere Belastungsfaktoren, etwa physikalische Einwirkungen oder Gefahrstoffexpositionen: Die Gefährdung ist oft an die Dauer der Einwirkung gekoppelt.
Arbeitszeiterfassung ist mitbestimmungspflichtig
Wenn es um die Entscheidung geht, wie Arbeitszeiterfassung im Betrieb gestaltet wird, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Darauf hat das BAG in einem seiner Beschlüsse hingewiesen. Die Einführung eines Erfassungssystems schafft Transparenz über tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Dies ermöglicht es Betriebs- und Personalräten, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen zu überwachen.
Weitere Informationen
Neugierig auf den vollständigen Beitrag von Dr. Nils Backhaus? Dann lest das Titelthema in »Gute Arbeit« 11/2024: »Mitbestimmen und gestalten – Arbeitszeit und Gesundheit«. Darin u. a.:
- Dr. Nils Backhaus: Arbeitszeiterfassung, Arbeitsschutz und Flexibilität (S. 8-12).
- Stefan Soost: Zeit statt Geld für Nachtarbeit (S. 17-20).
- Stefani Mehring: Arbeitszeit – Tool zur Gefährdungsbeurteilung (S. 13-16).
- Kathrin Drews: Vier-Tage-Woche – Was gewünscht wird (S. 21-24).
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