Beschäftigte binden

Der Kern der Mitbestimmung und somit eine der wesentlichen Aufgaben der Betriebsräte ist die Sicherung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. So fördern Betriebsräte die Sicherheit und Stabilität für jeden Mitarbeitenden. Diese Aufgabe bekommt in den aktuellen wirtschaftlichen Zeiten, insbesondere vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels sowie der zunehmenden Digitalisierung in nahezu allen Bereichen, eine neue Bedeutung. Plötzlich ist auch die Arbeitgeberseite mehr als bisher daran interessiert, Mitarbeitende zu halten und weiter zu beschäftigen, wenngleich auch ggf. in anderer Funktion.
Der Fachkräftemangel erschwert die Rekrutierung. Der Markt ist gut, die Mitarbeitenden der jüngeren Generation deutlich flexibler und veränderungsaffiner. Die jüngeren Generationen wechseln mit hoher Geschwindigkeit die Unternehmen – weil sie es schlichtweg können, und die Bindung zu Unternehmen meist gering ausgeprägt ist. In der Konsequenz ist Umdenken gefragt, auch bei Betriebsräten. Im Betriebsverfassungsgesetz ist Mitarbeitendenbindung im Sinne der Schaffung einer emotionalen Bindung und Identifikation mit dem Unternehmen ebenso wenig abgebildet wie die zunehmenden Flexibilisierungsanforderungen an Mitarbeitende. Üblicherweise ist für Mitarbeitendenbindung die Kommunikationsabteilung oder »Employer Branding«-Abteilung, vielleicht noch Abteilungen innerhalb der Personalabteilung zuständig – doch auch Betriebsräte sollten hier nun frühzeitig den eigenen Bedarf erkennen.
Warum sollten Betriebsräte ihre Aufmerksamkeit darauf richten?
Das Ziel und Interesse jedes Betriebsrats liegt darin, Mitarbeitende in Unternehmen zu halten, die Betriebsgröße zu stabilisieren, und eine ausgewogene Unternehmenskultur zu entwickeln. Je geringer die Fluktuation, desto höher die wahrgenommene Sicherheit und sich daraus ableitend auch eine entsprechend entspanntere und freundliche Atmosphäre untereinander. Kosten und Zeit für Rekrutierungen und Einarbeitung sinken. Dies sichert die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Das wiederum garantiert Beschäftigung.
Bei differenzierter Betrachtung wird klar, dass das Ziel, die Mitarbeitenden so lange wie möglich im Unternehmen zu halten, nicht zwangsläufig bedeutet, sie nur auf den aktuellen Funktionen zu halten. Unternehmerische Anforderungen und Märkte ändern sich. Die Mitarbeitenden haben veränderte Erwartungshaltungen an Weiterentwicklung und Karriere. Unternehmen und damit auch Betriebsräte müssen sich deutlich proaktiver und regelmäßiger damit auseinandersetzen, welche Anforderungen an Kompetenzen und Funktionen zukünftig auf die Mitarbeitenden zukommen. Das beinhaltet auch die Frage wie eine Durchlässigkeit gefördert und gefordert wird, sodass Mitarbeitende die Veränderungen als persönlichen Fortschritt und Weiterentwicklung werten können.
Wie Betriebsräte Beschäftigte durch Weiterbildung und Schaffung von Perspektiven fördern können, Mitarbeiterbindung durch wertschätzende Kommunikation erhöht wird und warum Führungskräfte dabei eine zentrale Rolle spielen, erfahrt ihr im Beitrag von Tanja Brück in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2023 auf Seite 23. Abonnent:innen können den Beitrag hier lesen.
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