Beschäftigtendaten: BMAS mit neuem Referentenentwurf
Auf LinkedIn kursiert seit etwa zwei Wochen der Referentenentwurf für ein neues Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Dieser erste Entwurf wurde laut Bericht des Handelsblatts vom Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS) in die Ressortabstimmung gegeben. Offiziell veröffentlicht ist der Referentenentwurf allerdings noch nicht. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht ein solches Gesetz zwar grundsätzlich vor. Ob der Entwurf des SPD-geführten Ministeriums es aber in der aktuellen Form in den Bundestag schafft, bleibt abzuwarten.
Was steht drin?
Insgesamt greift der Referentenentwurf viele Punkte aus dem im April 2023 veröffentlichten Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutzgesetz auf. Neben der Kodifizierung bestehender Rechtsprechung, z. B. zum Fragerecht im Bewerbungsverfahren, enthält der Entwurf auch ein prozessuales Verwertungsverbot für Beweise, die der Arbeitgeber datenschutzwidrig erlangt hat – ein Punkt, der im Netz bereits auf starke Kritik von Arbeitgeberanwälten stößt. Auch das geplante Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Bestellung des oder der Datenschutzbeauftragten dürfte auf Vorbehalte bei Arbeitgeberseite stoßen. Die umstrittene Frage, ob durch Kollektivvereinbarungen eine eigenständige Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten geschaffen werden kann, wird im Gesetzesentwurf abschlägig beschieden – jedenfalls soweit dies zu Lasten der Beschäftigten geht.
Wie geht es weiter?
Der Referentenentwurf könnte also unter den Koalitionspartnern noch für einigen Diskussionsbedarf sorgen. Arbeitgeber wie Interessenvertretungen sollten das Gesetzgebungsverfahren im Auge behalten, um auf mögliche Änderungen frühzeitig reagieren und die Umsetzung gegebenenfalls rechtzeitig vorbereiten zu können.
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