Betriebsratsvergütung

Betriebsräte klagen gegen VW wegen Gehaltskürzungen

13. April 2023 Betriebsratsvergütung
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Quelle: © Sailorr / Foto Dollar Club

Mehrere Betriebsräte von Volkswagen (VW) verklagen ihren Arbeitgeber wegen Gehaltskürzungen, die er in Folge eines BGH-Urteils vorgenommen hatte. Im ersten Fall geht es vor dem Arbeitsgericht Hannover um eine Entgeltreduzierung von rund 300 Euro brutto pro Monat und Rückzahlungsforderungen in niedriger vierstelliger Höhe.

An den Arbeitsgerichten in Braunschweig und Emden sollen bereits ähnliche Verfahren von VW-Betriebsräten anhängig sein. Auslöser der Klagen ist ein im Januar 2023 ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 10.1.2023 – 6 StR 133/22). Dort ging es um die Frage, ob VW-Verantwortliche zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Gehälter und Boni für leitende Belegschaftsvertreter genehmigt hatten. Der Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh kam in manchen Jahren z.B. auf mehr als 700.000 Euro. 

BGH zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob Anklage wegen dem Straftatbestand der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch – StGB). Das Landgericht Braunschweig konnte keinen Vorsatz erkennen und sprach die vier Personalmanager frei. Diese Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten hob der BGH aber wieder auf. »Hypothetische« Annahmen über die weitere Karriere eines Betriebsratsmitglieds allein dürften kein Maßstab für dessen Bezahlung sein, so der BGH.

Die Volkswagen AG kündigte daraufhin an, die Feststellungen des Gerichts zum Maßstab der Betriebsratsvergütung zu berücksichtigen und die Bezahlung ihrer Betriebsräte zu überarbeiten.

Hinweis: Betriebsräte dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG). Das gilt auch hinsichtlich ihrer Vergütung.

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Nähere Informationen zum Urteil des BGH und zu den möglichen Folgen findet Ihr hier.

© bund-verlag.de (ls)

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