Betriebliche Altersvorsorge

Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

23. September 2024 Betriebsrente
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Quelle: © papalapapp / Foto Dollar Club

Rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente abgeschlossen. Am 18.9.2024 hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, um die Rahmenbedingungen der Betriebsrente weiter zu entwickeln und z. B. kleineren Betrieben das Aufstellen von Betriebsrenten zu erleichtern.

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): »Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen. Zusammen mit dem Rentenpaket II, das eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente sichert, sorgen wir dafür, dass Menschen im Alter gut abgesichert sind. Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen. Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, am besten organisiert von den Sozialpartnern, ist der beste Weg dorthin.«

Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums:

Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Betriebsrente zu stärken und den Zugang zu erleichtern:

  • Erweiterung des Sozialpartnermodells: Das auf Tarifverträgen beruhende 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird weiter ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können jetzt leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen. Damit wird besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren.
     
  • Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Die Förderung, die der Staat dazugibt, wenn Arbeitgeber diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, wird verbessert. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird angehoben (auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen; das schafft Planungssicherheit.
     
  • Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle:

BMAS, Pressemitteilung vom 18.9.2024

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