Betriebsverfassung

Bundesrat will mehr betriebliche Mitbestimmung

14. Juli 2025
Betriebsrat
Quelle: iStock.com, BernardaSv

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten an aktuelle Entwicklungen anzupassen, um der Bedeutung der betrieblichen Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und Ausdruck gelebter Demokratie gerecht zu werden.

Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit, heißt es weiter in dem Aufrauf an die Bundesregierung auf Initiative mehrerer Länder, den der Bundesrat am 11.7.2025 formuliert hat. 

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen: Es müsse die fortschreitende Digitalisierung berücksichtigt werden. Betriebsräte müssten in der Lage sein, effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt zu werden. Es sei erforderlich, das Betriebsverfassungsgesetz zu reformieren und die betriebliche Mitbestimmung zu modernisieren.

Zudem fordert die Länderkammer, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch für arbeitnehmerähnliche Personen gelten müsse. Beschäftigte müssten auch bei modernen Arbeitsmodellen einen örtlich erreichbaren Betriebsrat gründen können. Gerade in der Gründungsphase sollten Betriebsratsgremien besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden. 

Kümstliche Intelligenz und Datenschutz sollten im Rahmen einer Gesetzesänderung mehr Berücksichtigung finden. Hier müssten Betriebsräte stärker eingebunden werden. Das gelte auch für Homeoffice- und Gleitzeitregelungen. 

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

Mitteilung des Bundesrates zur Plenarsitzung am 11.7.2025

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