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Cell Broadcast: Katastrophenwarnungen per Textnachricht

24. August 2021
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Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Gerd Altmann

Die Hochwasserunglücke infolge der Unwetter im Juli 2021 haben dringenden Verbesserungsbedarf bei den Katastrophenwarnungen gezeigt. Die Bundesregierung bringt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg, um die rechtlichen Voraussetzungen für Warnungen mit Textnachrichten zu schaffen. Diese können direkt an alle Mobiltelefone in einer Funkzelle übermittelt werden.

Das Bundeskabinett hat am 18. August 2021 mit einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Einführung von Cell Broadcast zur Bevölkerungswarnung auf den Weg gebracht.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: »Die Warnung der Bevölkerung muss klappen, auf allen Kanälen. Wenn man nachts geweckt wird, muss man sofort wissen, was passiert ist und wie man sich verhalten soll. Die Einführung von Cell Broadcast wird Sirenen, Apps und den Rundfunk ergänzen.«

Der für die Telekommunikation zuständig Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier erklärte: »Mit der heute vorgelegten Änderung des TKG steht der notwendige rechtliche Rahmen für die Einführung von Cell Broadcast. Wir erarbeiten jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern die technischen Details, damit Cell Broadcast schnell zum Einsatz kommen kann.«

Mit Hilfe der Cell Broadcast-Technologie können alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachrichterhalten. Die Technologie ist in allen Mobilfunkstandards verankert - vom alten GSM bis zum aktuellen 5G. Die Installation zusätzlicher Apps auf einem Smartphone ist daher nicht notwendig.

Künftig soll es möglich sein, über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem MoWaS auch Cell Broadcast Warnungen auszulösen. Cell Broadcast dient dabei als ergänzender Warnkanal für den bereits jetzt in Deutschland eingesetzten Warnmittelmix.

Quelle:

Bundesminsterium für Wirtschaft und Energie, Pressemitteilung vom 18.8.2021

© bund-verlag.de (ck)

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