Corona-Arbeitsschutzverordnung

Corona: Am 2. Februar können die Masken fallen

20. Januar 2023
Maske Corona FFP2 Pandemie Gesundheit Gesundheitsschutz Hygiene
Quelle: www.pixybay.com/de | Bild von Antonio Cansino

Nachdem die befürchtete »Corona-Winterwelle« offenbar ausgeblieben ist, sollen auch an vielen Arbeitsplätzen die Masken fallen – zwei Monate früher als geplant. Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird Anfang Februar aufgehoben, wie der Bundesarbeitsminister mitteilt.

Die derzeitige Corona-Arbeitsschutzverordnung ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft und sollte bis 7. April 2023 gelten. Sie sollte vor allem betriebliche Vorkehrungen ermöglichen, falls die Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder stark ansteigen und regelte unter anderem die Voraussetzungen der Maskenpflicht in Betrieben und Hygieneregeln (vgl. Meldung vom 4.10.2022).

Die gesonderten Corona-Regeln für Arbeitsplätze will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun deutlich früher als geplant abschaffen. »Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben«, kündigte der Bundesarbeitsminister am 19.1.2023 gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an.

Die betrieblichen Hygienevorkehrungen hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen hätten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden können, so der Minister.

Wegen der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen nun aber stark zurück, so dass die betrieblichen Sonderregeln nicht mehr erforderlich seien.

Bereits in den letzten Wochen hatten Bundesgesundheitsministerium und Bundesländer angekündigt, die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie in Zügen der Deutschen Bahn zum 2. Februar 2023 abzuschaffen.

Quelle:

Tagesschau, 19.1.2023

© bund-verlag.de (ck)

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