Betriebsratsarbeit

Das müssen Sie zur Betriebsversammlung wissen

Betriebsversammlung
Quelle: pixabay

Die Betriebsversammlung ist wichtig für den Betriebsrat. Hier kann er sich mit den Beschäftigten austauschen und über seine Arbeit im Gremium berichten. Wie viele Versammlungen pro Jahr müssen es sein? Wer hat das Hausrecht? Das und noch viel mehr verrät Ihnen Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 10/2018.

Vier Versammlungen pro Jahr

Das Gremium ist gesetzlich dazu verpflichtet, in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und dort einen Tätigkeitsbericht zu erstatten (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Damit sieht das Gesetz vier Pflichtversammlungen pro Jahr vor. Auf diese kann der Betriebsrat auch nicht durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag verzichten. Das Nichtdurchführen der vier Versammlungen zählt zu den klassischen Pflichtverletzungen eines Betriebsrats.

Teilnehmer an der Betriebsversammlung

Betriebsversammlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Ihr Teilnehmerkreis beschränkt sich auf alle Arbeitnehmer des Betriebs (auch Auszubildende), den Arbeitgeber, im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer, Gewerkschaftsbeauftragte und Beauftragte der Arbeitgebervereinigungen, soweit der Arbeitgeber Mitglied ist. Teilnahmeberechtigt sind auch Beschäftigte in einem ruhenden Arbeitsverhältnis.

Hausrecht während der Betriebsversammlung

Der Betriebsratsvorsitzende leitet die Betriebsversammlung. Er führt die Rednerliste, erteilt und entzieht das Wort, beschränkt die Redezeit, leitet die Abstimmungen und gibt die Ergebnisse bekannt. Für die Dauer der Versammlung hat der Vorsitzende das Hausrecht für den Veranstaltungsraum und die Zugangswege.

Hat der Arbeitgeber ein Rederecht? Was ist eine außerordentliche Betriebsversammlung? Wann kann eine Teilversammlung durchgeführt werden? Antworten auf alle diese Fragen sowie viele Tipps für eine erfolgreiche Betriebsversammlung und ein Musterschreiben zur Einladung finden Sie in der Oktober-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

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© bund-verlag.de (ls)

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