Neuer Datenschutz

Datenschutz im Betriebsratsbüro

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Quelle: © JiSign / Foto Dollar Club

Im Betriebsratsbüro fallen jede Menge Beschäftigtendaten an. Der Betriebsrat braucht diese, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Da er hinter seiner Bürotür das alleinige Sagen hat, muss er sich auch penibel um den Datenschutz kümmern. Das Titelthema der »Computer und Arbeit« (CuA) 4/2018 zeigt, wie eine gute Datenschutz-Strategie aussieht.

Personenbezogene Daten sind unerlässlich für gute Betriebsratsarbeit. Effektiver Datenschutz und ein effektiver Schutz der Persönlichkeitsrechte geht nicht ohne eine funktionierende Interessenvertretung.

Das Gremium ist aber nicht der Ort für eine zweite Personalakte. Natürlich ist es ihm unbenommen, Arbeitnehmerdaten zu speichern. Andernfalls würde es ja ständig bei der Personalabteilung auf der Matte stehen. Das Betriebsratsbüro darf aber nicht zum Schwarzen Loch für Mitarbeiterdaten werden. Dafür haben die Arbeitnehmervertreter selbst zu sorgen. Auch sie haben sich beispielsweise an Löschfristen zu halten. Und sie sind dafür alleine verantwortlich.

Datenschutzbeauftragter als Partner

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte bleibt im Betriebsratsbüro außen vor. Das hat das höchste deutsche Arbeitsgericht ausdrücklich so entschieden. Außer natürlich, man bittet ihn herein. Vor allem mit Blick auf das komplett neue Datenschutzrecht empfiehlt es sich auch, den Kontakt zu ihm zu suchen. Konsultieren kostet nichts.

Eigene Datenschutzstrategie entwickeln

Bei größeren Gremien kann es sinnvoll sein, einen eigenen Datenschutzverantwortlichen in Absprache mit dem Arbeitgeber zu bestimmen, der sich um den Datenschutz im Gremium kümmert. Welche Lösung man auch bevorzugt, die betriebliche Interessenvertretung kommt nicht daran vorbei, eine eigene Datenschutzstrategie zu entwickeln.

Mehr lesen bei:

Isabel Eder, Datenschutz@Betriebsratsbüro, in: CuA 4/2018, 8 ff. und Frank Giebel, Muss man wirklich alles selber machen?, in: CuA 4/2018, 14 f.

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© bund-verlag.de (ol)

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