Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO erleichtert die Gremienarbeit

13. November 2018 Datenschutzgrundverordnung, DSGVO
EU Datenschutz
Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

Eine transparente Datenverarbeitung hilft Betriebsräten bei ihren täglichen Aufgaben. Doch dazu braucht es Arbeitgeber, die ihre Hausaufgaben auch gründlich machen. Das Titelthema der Fachzeitschrift »Computer und Arbeit« (CuA) 11/2018 klärt auf, worin diese bestehen.

Das Schimpfen über die Datenschutzgrundverordnung ist en vogue. Ein bürokratisches Monster, erschaffen von der Europäischen Union, das nur dazu da ist, Unternehmen zu gängeln. Doch das komplexe EU-Regelwerk bringt auch handfeste Vorteile mit sich: Es verlangt Transparenz in der Datenverarbeitung. Das neue Datenschutzrecht schreibt Arbeitgebern eine nachvollziehbare Datenverarbeitung vor. Nötig ist dazu aber, dass die Belegschaftsvertretung die Arbeitgeberseite anhält, ihren Pflichten auch gewissenhaft nachzukommen.

Größere Transparenz kommt Mitbestimmung zugute

Bisher haben Betriebs- und Personalräte häufig wenige und dann oft unverständliche Informationen über die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten bekommen. Sie dürften deshalb nunmehr ein erhebliches Interesse daran haben, diesen Anspruch auf Transparenz durchzusetzen. Zumal der Zweck der Dokumentation dem der Anlagen von Betriebs­ und Dienstvereinbarungen über den Einsatz von IT-Systemen entspricht oder jedenfalls sehr ähnlich ist: ein bestimmter Systemzustand soll dokumentiert und auf diese Weise überprüfbar gemacht werden.

Mehr Informationen

Mehr lesen Sie im Titelthema der CuA 11/2018: Peter Herholtz, Datenverarbeitung jetzt »durchsichtig«?, in: CuA 11/2018, 8 ff. und Peter Herholtz, »Wo ist denn da der Zweck? «, in: CuA 11/2018, 11 ff.

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