Arbeitskampf

Diese Folgen kann ein Streik für Beschäftigte haben

17. März 2025
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Quelle: © Markus Bormann / Foto Dollar Club

Wenn Belegschaften ihr Streikrecht nutzen und für bessere Arbeitsbedingungen oder mehr Lohn auf die Straße gehen, kann das sozialrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen. Prof. Olaf Deinert erklärt in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 3/2025 ab Seite 26, wie sich ein Streik auf Lohnfortzahlungen und Sozialversicherungsansprüche auswirken kann. 

Streik ist oft das letzte Mittel, um tarifliche Auseinandersetzungen – z. B. Streit über Arbeitsbedingungen oder Löhne – zu lösen. Während eines rechtmäßigen Streiks sind Beschäftigte von ihrer Arbeitspflicht befreit, erhalten jedoch für die Dauer des Streiks keinen Lohn. Mitglieder der streikführenden Gewerkschaft können in der Regel finanzielle Unterstützung aus der Streikkasse erhalten. 

Wie wird das Streikgeld berechnet und ist es steuerpflichtig?

Ob und in welchem Umfang Streikunterstützung gezahlt wird, hängt von den Regelungen der jeweiligen Gewerkschaft ab, denn das Streikgeld ist keine staatliche Sozialleistung, sondern eine solidarische Unterstützung der Gewerkschaft. Die Mitglieder sollen in die Lage versetzt werden, auch einen längeren Arbeitskampf durchzuhalten. Sie ist daher im Übrigen steuer- und sozialabgabenfrei. Sie führt regelmäßig auch nicht zu einem vollen Ausgleich des ausgefallenen Nettoverdiensts. Sie wird aber an der bisherigen Vergütung ausgerichtet. Unehrlichkeit bei der Angabe der auch für die Berechnung der Gewerkschaftsbeiträge maßgeblichen Vergütungshöhe ist daher nicht nur unsolidarisch, sondern rächt sich auch an dieser Stelle. 

Welche sozialrechtlichen Auswirkungen hat ein Streik auf die Kranken- und Pflegeversicherung der Arbeitnehmer? 

Im System der Sozialversicherung sind vor allem abhängig Beschäftigte versichert. Was das ist, ist in § 7 Sozialgesetzbuch (SGB) IV geregelt. Danach geht es vor allem um Weisungsabhängigkeit und Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation. Daher könnte man auf den Gedanken kommen, dass die versicherungspflichtige Beschäftigung endet, wenn gestreikt wird, weil dann die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer und die Lohnzahlungspflicht der Arbeitgeber suspendiert werden und die Arbeitnehmer gerade nicht mehr den Weisungen ihrer Arbeitgeber folgen möchten. Die Rechtsprechung hat aber schon früh betont, dass der Arbeitskampf eigentlich darauf zielt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, möglichst unter besseren Bedingungen. Deswegen ist eine kurzzeitige Unterbrechung unschädlich. Das ist später in § 7 Abs. 3 SGB IV ausdrücklich gesetzlich so geregelt worden: Für die Dauer eines Monats bleibt eine Beschäftigung gegen Entgelt aufrechterhalten, sodass Versicherungsschutz fortbesteht. Eine Spezialbestimmung dazu enthält § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, wonach der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung für die gesamte Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfs erhalten bleibt. Entsprechendes gilt in der Pflegeversicherung. 

Das vollständige Interview von Eva-Maria Stoppkotte mit Prof. Olaf Deinert aus der »Arbeitsrecht im Betrieb« 3/2025 ab Seite 26 beantwortet viele weitere Fragen rund um mögliche Streikfolgen. 

  • Welche Rechte haben nicht organisierte Arbeitnehmer während eines Streiks?
  • Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während eines Streiks?
  • Welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen hat ein längerer Arbeitskampf für die Arbeitnehmer? 
  • Welche Regelungen gibt es bezüglich der Teilnahme von freigestellten Betriebsratsmitgliedern an Streiks? 
  • Wie wirkt sich ein Streik auf die Rentenversicherung der Arbeitnehmer aus?
  • Welche sozialrechtlichen Ansprüche haben Arbeitnehmer, die während eines Streiks arbeitslos werden? 

Hier geht's zum Interview aus der »Arbeitsrecht im Betrieb« 3/2025 ab Seite 26.

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