Schwerbehindertenrecht

Eingliederungshilfe und berufliche Förderung

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Quelle: © momius / Foto Dollar Club

Ab 2020 ist die Eingliederungshilfe Teil des Schwerbehindertenrechts im SGB IX. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 1/2020 erläutert Ihnen Anna Gilsbach die neuen Rechtsgrundlagen für Leistungen zur sozialen Teilhabe, und Dr. Sören Hohner erklärt die Förderwege für schwerbehinderte Menschen in Ausbildung und Beruf.

Mit der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erfüllt der Gesetzgeber eine Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention: Die Eingliederungshilfe soll Menschen helfen, die durch eine Behinderung wesentlich darin eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, oder denen eine solche Behinderung droht. Diese Teilhabe wird nun aufgewertet, indem sie vom Sozialhilferecht abgekoppelt wird.

Ab 2020 werden die Ansprüche und Rechtsvorschriften zur Eingliederungshilfe Teil des Schwerbehindertenrechts, das im 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt ist. Was sich dadurch im Teilhaberecht ändert, lesen Sie im Titelbeitrag von Anna Gilsbach, Fachanwältin für Sozialrecht in Berlin.

In der gleichen Ausgabe lesen Sie in den Beiträgen von Dr. Sören Hohner, Berater der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen), welche Fördermöglichkeiten die Bundesagentur für Arbeit hat, um Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe in der Ausbldung, am Arbeitsleben und in der beruflichen Weiterbildung zu ermöglichen.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • was sich bei den Leistungen der Eingliederungshilfe ändert
  • welche Hilfen für schwerbehinderte Auszubildende es gibt – von der Assistierten Ausbildung bis zum neuen »Budget für Ausbildung«
  • wie die berufliche Weiterbildung schwerbehinderter Menschen gefördert wird

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Personalratswahlen 2020: Ein wichtiger Partner der SBV stellt sich neu auf
  • Ausgezeichnete SBV: Sonderpreis des Deutschen Personalräte-Preises 2019 für die Haupt-SBV der Polizei Nordrhein-Westfalen
  • Rechtsprechung: Wahlvorstand für die SBV-Wahl kann seine Schulung selbst aussuchen (LAG Hessen 20.8.2018 – 16 TaBVGa 159/18)

Jetzt zwei Ausgaben »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (ck)                                       

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