Gefährdungsanzeige 4.0
Digitaler Stress ist in der heutigen Arbeitswelt die Kehrseite der Vorteile, die Digitalisierungen mit sich bringen. Die Folgen von digitalem Stress sind Erschöpfung und emotionale Überlastung, Schlafprobleme und Schwierigkeiten beim Abschalten von der Arbeit, geringere Zufriedenheit mit der Arbeit, erhöhtes Risiko von Burnout und depressiven Symptomen. Hier kommt das Instrument der Gefährdungsanzeige ins Spiel.
Warum eine Gefährdungsanzeige bei digitalem Stress?
Ursprünglich wurde sie entwickelt, um den Arbeitgeber über Probleme im Arbeitsablauf, eine unzureichende Personalausstattung oder über die Arbeitsorganisation und die daraus resultierenden Gesundheitsrisiken zu informieren. Auch im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Technologien kann sie helfen, Gesundheitsrisiken zu erkennen und andere Gefahren für die Beschäftigten zu vermeiden.
Wichtig: Der Betriebsrat sollte frühzeitig eingebunden werden.
Wie sollte der Betriebsrat mit Gefährdungsanzeigen aufgrund von digitalem Stress umgehen?
Zunächst muss der Betriebsrat davon erfahren, dass Beschäftigte Gefährdungsanzeigen zum Thema »digitaler Stress« an den Arbeitgeber gerichtet haben. Es ist wichtig, die Beschäftigten darüber zu informieren, dass sie den Betriebsrat einschalten und ihm die Anzeige zur Kenntnis geben können. Gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Überwachungsrechte geltend machen.
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