Betriebsratswahl

Gehen die Betriebsratswahlen 2026 online?

31. Oktober 2024 Betriebsratswahl
Wahl
Quelle: iStock.com, KrizzDaPaul

Erstmals könnten die Betriebsratswahlen im Jahr 2026 auch online durchgeführt werden. Ein Gesetzentwurf für eine Testphase während der regulären Betriebsratswahlen in anderthalb Jahren liegt nun vor. Doch Experten warnen: Für kleinere Betriebe könnte der organisatorische Aufwand erheblich sein.

Von der digitalen Stimmabgabe erhofft man sich eine höhere Wahlbeteiligung – vor allem bei jüngeren Beschäftigten und solchen, die remote arbeiten und nicht regelmäßig vor Ort sind. Die geplanten Änderungen am BetrVG sind im Entwurf des Tariftreuegesetzes verankert. Hier ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen:

Kommt die Online-Wahl für alle Betriebe in Betracht?

Im Prinzip ja – sofern bereits ein Betriebsrat besteht. Eine bestimmte Mindestgröße des Betriebs ist nicht erforderlich. Auch kleine Betriebe, die nach dem vereinfachten Verfahren wählen, sollen die Online-Wahl durchführen können.

Wer sollte entscheiden, ob im Betrieb online gewählt wird?

Ob im Betrieb die Option eingeräumt wird, sollten Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam entscheiden. Beide Seiten wägen die Chancen, Risiken und den Aufwand einer digitalen Wahl in Bezug auf ihren Betrieb ab. Die endgültige Entscheidung obliegt jedoch dem Wahlvorstand, der den korrekten Ablauf der Wahl sicherstellt.

Gibt es dann exklusiv nur die Online-Wahl?

Nein. Die Online-Wahl ist immer nur eine zusätzliche Option. Wahlberechtigte können weiterhin vor Ort an der Wahlurne oder, unter den bekannten Voraussetzungen, per Briefwahl wählen. Wichtig: Die elektronische Stimmabgabe muss allen Wahlberechtigten gleichermaßen zugänglich sein.

Welche Änderungen gibt es für die Bestellung des Wahlvorstands?

Für Betriebe, die die Option einer Online-Wahl anbieten, sollen nach dem Gesetzentwurf besondere Regeln zur Bestellung des Wahlvorstands gelten:

  • Der Wahlvorstand muss 26 Wochen (statt sonst 10 Wochen) vor Ende der Amtszeit benannt werden.
  • Der Vorstand besteht aus fünf wahlberechtigten Personen und einem Vorsitzenden (statt drei Personen und einem Vorsitzenden).

Diese Anpassungen sollen dem erhöhten Vorbereitungsaufwand bei einer Online-Wahl gerecht werden.

Gibt es technische Anforderungen für Online-Wahlen?

Die Onlinewahl darf nur mit Onlinewahlprodukten erfolgen, die nach dem Schutzprofil BSI-CC-PP-0121 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind. Der Wahlvorstand muss die Anforderungen für hohen Schutzbedarf gemäß Technischer Richtlinie TR-03169 beachten.

Welche Rolle soll das Bundesarbeitsministerium spielen?

Das Bundesarbeitsministerium wird eine Evaluation vornehmen, ob sich die Online-Wahl bewährt. Betriebe, die Online-Wahlen anbieten, melden dies schriftlich an das Ministerium. Der neue Betriebsrat stellt nach der Wahl die erforderlichen Daten zur Auswertung bereit. Ziel dieses Testlaufs ist es zu prüfen, ob die digitale Stimmabgabe Beteiligung und Effizienz der Betriebsratswahlen steigern kann und wie sie sich praktisch bewährt.

Soll es weitere Regelungen geben?

Details werden in der Wahlordnung geregelt. Dabei werden u.a. Anforderungen an das Onlinewahlprodukt, Maßnahmen zur Verhinderung doppelter Stimmabgaben, weitere Sicherheitsvorgaben sowie Details zum Datenschutz geregelt.

© bund-verlag.de (fro)

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