Sicherheit 4.0

Gut geschützt vor Cyber-Terror

17. Oktober 2018 Datenschutz
Hand_Tastatur_29478326
Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Ein in der Tat schmaler Grat, auf dem sich Arbeitgeber bewegen. Sie müssen sich vor Cyber-Angriffen schützen und staatliche Vorgaben zur Terrorabwehr erfüllen. Aber auch den neuen strengen Datenschutz befolgen und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter wahren. Interessenvertretungen können beim Balanceakt helfen. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 10/2018 sagt wie.

Auch Dienststellen gilt es vor fiesen Cyber-Kriminellen zu schützen und dem Staat beim Terroristenfangen zu helfen. Keine leichten Aufgaben. Dabei dürfen bei alledem natürlich nicht die Rechte der Beschäftigten hinten runter fallen.

Für Beschäftigten-Screenings, mit denen Mitarbeiterdaten mit Terrorlisten abgeglichen werden, beispielsweise bedarf es schon triftiger Gründe. Und nun verpflichtet die neue europäische  Datenschutzgrundverordnung sie auch noch, ihre Daten dem »Stand der Technik« entsprechend zu schützen. Sonst gibt es Ärger. Was das aber in der Praxis konkret heißen soll, weiß man aber nicht so genau. Gewiefte Angreifer etwa attackieren mittlerweile Computer mit Unterstützung durch Künstliche Intelligenz. Die Messlatte liegt also nicht gerade niedrig.

Um da technisch einigermaßen auf Augenhöhe mit den Cyber-Kriminellen zu sein, sind einige Anstrengungen nötig. Das geht nur gemeinsam, weil an vielen Schrauben gedreht werden muss. Nicht zu vergessen sind regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, denn gerade sie geraten häufig ins Fadenkreuz.

Die nötige Balance finden

Die CuA zeigt, wie dabei die Belegschaften durch entsprechende Vereinbarungen geschützt und unterstützt werden können. Es gilt, die nötige Balance zwischen den zuweilen sehr weit auseinanderliegenden Interessen aller Beteiligten herzustellen.

Mehr lesen im Titelthema der CuA 10/2018, S.  8 ff. Dort findet sich auch eine Mustervereinbarung zum Mitarbeiter-Screening zur Erfüllung der Vorgaben der »EU-Antiterrorverordnungen«. Hier geht's zur »Computer und Arbeit« (CuA).

Noch kein Abonnent der »Computer und Arbeit« (CuA)? Jetzt diese und eine weitere Ausgabe kostenfrei testen!

© bund-verlag.de (ol)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren