Gesundheitsschutz

Heiße Tage am Arbeitsplatz überstehen

24. Juni 2025
Sonne_Schirm
Quelle: pixabay

Die Hitze »brüllt« aktuell hierzulande. Laut Prognosen der Fachwelt wird der Sommer 2025 insgesamt wieder überdurchschnittlich warm. Es gilt, sich am Arbeitsplatz zu wappnen: Arbeitgeber haben Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Berufsgenossenschaft BGN verweist an heißen Tagen auf die drei Grundregeln: Trinken, trinken und nochmals trinken.

Wenn möglich, sollten Beschäftigte (auch privat) den Schatten aufsuchen, für gute Lüftung sorgen und sich luftig kleiden. Die geeigneten Getränke sind Wasser, Saftschorlen und kühle Tees, am besten ungesüßt. Der Bedarf an Flüssigkeit und Mineralien ist abzudecken, der durch das verstärkte Schwitzen steigt. Salate und Obst, zum Beispiel eine fruchtige Wassermelone, helfen dabei, die „Versorgungslücken“ zu schließen.

Arbeitsschutzmaßnahmen wichtiger denn je

Um es vorwegzunehmen: Die Arbeitsstättenregel Raumtemperatur (ASR A3.5), die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, sieht zwar vor, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht überschreiten soll. Aber Anspruch auf Hitzefrei oder gar einen klimatisierten Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer*innen nicht, auch wenn das Thermometer über diese Marke klettert.

Allerdings müssen Arbeitgeber bei den entsprechenden Temperaturen (nach den Stufen der ASR A3.5) Maßnahmen ergreifen, damit Gefährdungen für die Gesundheit vermieden werden. Insbesondere schutzbedürftige Gruppen sind zu beachten: etwa schwangere Frauen, ältere und behinderte Beschäftigte. Der Betriebs- oder Personalrat kann jederzeit initiativ werden und dem Arbeitgeber Maßnahmen vorschlagen, die für Entlastung sorgen und zu den jeweiligen Arbeitsplätzen passen. Zu Maßnahmen verpflichtet auch das Arbeitsschutzgesetz. Die ASR A3.5 liefert Beispiele.

Prävention: Abgestimmte Arbeitsorganisation

Wo es passt ermöglichen flexible Arbeitszeiten oder Gleitzeitregelungen, der größten Hitze aus dem Weg zu gehen. Wenn es vor Ort geht, können Beschäftigte kühlere Arbeitsräume nutzen, die gerade frei sind. In der Urlaubszeit und mit Homeoffice-Regelungen ist das oft möglich. Sonnenschutz an den Fenstern – wie Lamellen oder Jalousien – ist ein „Muss“, damit Arbeitskräfte nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Außenarbeitsplätze lassen sich mit Sonnensegeln oder Pavillons (Zelten) beschatten. Sie bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit im Arbeitsschutz: etwa Ausstattung der Beschäftigten mit Sonnencreme (hoher LSF) zum Hautschutz, Sonnenschutzkleidung, Schutzbrillen und Kopfbedeckungen. Abkühlungspausen sind zu organisieren.

Die Kleiderordnung im Betrieb oder in der Dienststelle ist anzupassen; bei hochsommerlichen Temperaturen sind Hosenanzüge oder Jackett und Krawatte eine Zumutung. Zu enge Kleidung verhindert die Luftzirkulation am Körper. Legere, luftige Kleidung aus Naturfasern verringert den Wärmestau. Der Arbeitgeber sollte stets geeignete und gekühlte Getränke bereitstellen, oder auch Wannen für kalte Fußbäder. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Organisation: Lüftung tut Not

An heißen Sommertagen ist es spätestens ab 10 Uhr vorbei mit kühler Morgenluft. Oftmals heizen sich Fassaden und Räume je nach Lage schon früher extrem auf. Gelüftet werden muss daher in den frühen Morgenstunden, der Sonnenschutz sollte frühzeigt heruntergelassen werden. Danach hält man die Fenster besser geschlossen. Begrünte Fassaden heizen sich natürlich langsamer auf.

Unterweisung: Verhalten anpassen

Die Beschäftigten können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass die Arbeit an heißen Sommertagen nicht zur Tortur wird. Dazu soll der Arbeitgeber sie entsprechend der Gegebenheiten vor Ort unterweisen und informieren: Es geht etwa um Empfehlungen zu den Trinkmengen und zusätzlichen Pausen, um die Organisation der Lüftung, die Handhabung des Sonnenschutzes etc. Wohl dem, der eine funktionale Klimaanlage hat!

Zwei bis drei Liter Flüssigkeit pro Tag sind erforderlich, gut über den Tag verteilt getrunken. Auf deftige Kost sollte man verzichten, leichte Kost verringert die Belastung des Organismus erheblich, der in der Hitze bereits Höchstleistungen erbringen muss. Die Handgelenke können ab und zu mit Wasser gekühlt werden, auch ein feuchtes Tuch im Nacken entlastet.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema finden Interessierte im Archiv dieser Zeitschrift: Im letzten Jahr erschien das Titelthema »Gute Arbeit« 6/2024 »Mitbestimmung und Initiativen – Arbeitsschutz im Klimawandel« (S. 8-21). Darin:

  • Dr. U. Faber: Gesundheitsschutz im Klimawandel: bei Hitze und Kälte mitbestimmen und mitgestalten (S. 8-12).
  • Prof. Dr. W. Däubler: Zeit für Initiativen: Klimaschutz als Chance (S. 13-16).
  • Beate Eberhardt: Rechte bei Hitze und Kälte am Arbeitsplatz (S. 17-21).

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