Hitze im Homeoffice
Mit dem Laptop am Baggersee – für manche sieht der Traum vom Homeoffice noch immer so aus. Die Realität hat (schon aus ergonomischen und aus Datenschutzgründen) mit diesem Bild wenig zu tun. Meist schwitzen wir am Küchentisch, bestenfalls im heimischen Arbeitszimmer.
Wenn der Grund für den Schweißausbruch nicht der Anruf der Führungskraft, sondern eine akute Hitzewelle ist, wollen Beschäftigte natürlich wissen, was sie ertragen müssen bzw. was sie tun können, bevor es zum Kreislaufkollaps kommt.
Die Antwort darauf hängt entscheidend davon ab, in welcher Form zuhause gearbeitet wird, denn »Homeoffice« als arbeitsrechtlichen Begriff gibt es nicht. Es gilt daher zunächst zu klären, ob es sich um Telearbeit oder mobile Arbeit handelt – denn nicht jede Form des Arbeitens außerhalb des Büros ist rechtlich gleich. Diese Unterscheidung sowie der Status der betreffenden Person (verbeamtet oder tarifbeschäftigt) bestimmen, welche Ansprüche und Möglichkeiten bei Hitze bestehen.
Telearbeit: Dienststelle in der Pflicht
Im Fall echter Telearbeit gelten für den heimischen Arbeitsplatz dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie für das Büro in der Dienststelle. Das ergibt sich unmittelbar aus den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Steigen die Temperaturen an, muss die Dienststelle daher auch am Telearbeitsplatz Schutzmaßnahmen ergreifen.
Welche Maßnahmen sind bei Telearbeit möglich?
Zunächst ist wichtig zu wissen: Aufgrund der bestehenden Gestaltungsspielräume sind die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes voll mitbestimmungspflichtig (insbesondere nach § 80 Abs. 1 Nr. 16 BPersVG). Sie sind in der konkreten Dienststelle also jeweils nach Auswertung der Gefährdungsbeurteilung mit dem Personalrat auszuhandeln und gemeinsam bzw. im Stufenverfahren festzulegen.
Immer wieder genannt werden zum Schutz vor Hitze (z. B. von der ASR A3.5) folgende Maßnahmen, auch für Telearbeit:
- Geeigneten Sonnenschutz für Fenster bereitstellen oder finanzieren,
- Ventilatoren oder mobile Klimageräte anschaffen und zur Verfügung stellen,
- Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verschieben (z. B. früherer Beginn),
- zusätzliche Pausenregelungen für heiße Tage vereinbaren,
- Getränke bereitstellen oder Kosten erstatten,
- ggf. Wechsel ins (klimatisierte) Büro ermöglichen.
Aber was davon eignet sich bzw. ist für Telearbeitsplätze wirklich umsetzbar? Sehen wir mal genauer hin:
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Außerdem in diesem Beitrag:
- Maßnahmen bei mobiler Arbeit
- Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
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