Altersvorsorge

Höhere Betriebsrenten durch Tarifvertrag

07. Mai 2025
Rechnung Geld Quittung Belege Kreditkarte Kundenkarte Zahlung
Quelle: www.pixabay.com/de

Mit den neuen Tarifverträgen für die Bodenverkehrsdienste wurde eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung für eine ganze Branche eingeführt, die zu höheren Betriebsrenten führt. Ein Überblick.

Darum geht es

  1. Die Tarifverträge für die Bodenverkehrsdienste sehen jetzt bundeseinheitliche Entgelterhöhungen und eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung vor. 
  2. Die unterste Lohngruppe erhält mindestens 17,01 Euro, was deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
  3. Die Betriebsrenten können zusätzlich durch Entgeltumwandlung verbessert werden.

Die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus, um im Alter den Lebensstandard zu sichern. Deshalb wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer wichtiger, weil sie – im Gegensatz zur privaten Vorsorge – die Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt. Die Gewerkschaft ­ver.di hat daher bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste gefordert, eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV einzuführen. Neben den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen für Arbeitsbedingungen und Löhne (MTV und ETV) wurde auch ein Tarifvertrag zur bAV (TV bAV BVD) abgeschlossen, der am 1. 2. 2025 in Kraft trat. Auch dafür ist die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

Das neue und nunmehr dritte Sozialpartnermodell (SPM) in ­ver.di¹ garantiert für die bislang rund 13.000 Beschäftigten der Branche ohne bAV eine attraktive Betriebsrente und ermöglicht ein Nebeneinander von bereits bestehender und neu zugesagter bAV.² 

Gut zu wissen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 führte die »reine Beitragszusage« (rBZ) im Rahmen des Sozialpartnermodells (SPM) ein, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu fördern. Ein SPM kann nur per Tarifvertrag abgeschlossen werden und die Tarifvertragsparteien müssen aktiv an der Durchführung und Steuerung beteiligt sein. Diese gemeinsame Verantwortung und der Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers ersetzen fehlende Garantien.

Die Branche

In Deutschland sind mehr als 20.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den unterschiedlichen Unternehmen der Branche beschäftigt und üben die verschiedensten Tätigkeiten zur Sicherung des Luftverkehrs aus. Als Bodenverkehrsdienste an Flughäfen gelten dabei, vereinfacht gesagt, alle Tätigkeiten, die zur Flugvor- und -nachbereitung an Verkehrsflughäfen nötig sind. Dazu gehören Passagier- und Frachtabfertigung, die Kofferverladung, aber auch der Bustransport auf dem Vorfeld und die Bordkartenkontrolle im Terminal. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur, die Mobilität ermöglicht. Ein Teil dieser Tätigkeiten sind über eine Verordnung geregelt.

Seit 2008 ist nach EU-Recht an den Flughäfen, an denen der neue Tarifvertrag gilt, sicherzustellen, dass es mindestens zwei konkurrierende Unternehmen gibt, die entsprechende Angebote machen können. Dies hat über viele Jahre zu einer Niedriglohnkonkurrenz geführt: Die Unternehmen mit den niedrigsten Löhnen konnten die nachgefragten Dienstleistungen am billigsten anbieten. Um dieser unsozialen Entwicklung etwas entgegenzusetzen, hat ­ver.di von den Arbeitgebern seit vielen Jahren den Abschluss eines Bundestarifvertrags für die Bodenverkehrsdienste gefordert.

Der Tarifvertrag (TV bAV BVD)

Bereits zu Beginn der Tarifverhandlungen 2018 hatte ­ver.di deutlich gemacht, dass es nur mit einem Tarifvertrag zur bAV einen Tarifabschluss geben würde. Es ging darum, Arbeitgeberzahlungen tarifvertraglich abzusichern. Der vereinbarte Arbeitgeberbeitrag in Höhe von mindestens 2,996 % ist in der überwiegenden Anzahl der Betriebe in ein SPM einzuzahlen, dass an das Modell der Tarifverträge von Uniper andockt, an dessen Entwicklung ­ver.di maßgeblich beteiligt war. Über diesen Weg ist auch eine Beteiligung an Steuerung und Durchführung des Sozialpartnermodells vereinbart. Der Tarifvertrag erlaubt es, bestehende Zahlungen in kommunale Zusatzversorgungseinrichtungen (ZVK) fortzusetzen. Dadurch können unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Unternehmen nebeneinander bestehen.

Warum bAV in Form eines Sozialpartnermodells?

Die bAV kann effiziente Zusatzrenten gewährleisten, wenn sie durch Tarifverträge und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern organisiert wird. In Systemen, die gemeinsam von den Sozialpartnern organisiert werden, lassen sich die Kosten viel besser kontrollieren und minimieren als in Produkten, auf deren Gestaltung kein Einfluss genommen werden kann. Dies führt zu geringeren Ausgaben und somit zu höheren Betriebsrenten.

Bei dem abgeschlossenen TV bAV BVD wird allen Beschäftigten obligatorisch eine bAV in Höhe von rund 3 % der Tabellenentgelte zugesagt. Alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen, sind automatisch einbezogen. Eine Zustimmung bzw. ein Antrag auf die vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Leistung ist nicht erforderlich. In anderen Tarifverträgen, in denen Ansprüche auf eine bAV bestehen, müssen diese oft beantragt werden. Das führt erfahrungsgemäß vielfach dazu, dass diese Anträge nicht gestellt werden. Zum einen, weil die Arbeitgeber so kurzfristig Personalkosten sparen, aber auch, weil die Beschäftigten nicht oder ungenügend aufgeklärt werden und so die Vorteile einer Betriebsrente nicht abschätzen können.

In dem vereinbarten Modell ist ein Vertrieb, der informiert und berät, deshalb entbehrlich. Das spart weitere Kosten. Ein echter Pluspunkt des SPM ist die gesetzlich verpflichtende Durchführung und Steuerung durch die Tarifvertragsparteien. Sie überwachen aktiv die Kapitalanlagepolitik und sorgen für eine schlanke Administration bei der Verwaltung – ohne weitere »Zwischenakteure«, die sonst finanziert werden müssten. Da die Sozialpartner für ihre Tätigkeit keinen zusätzlichen Aufwandersatz erhalten, fallen auch hier keine weiteren Kosten an.

Ein wesentlicher Kostenpunkt sind Garantien, die im SPM nicht vorgesehen sind. Das wird von Gewerkschaften mitunter kritisiert. Dabei ist zu bedenken, dass Garantien immer zulasten der Rendite gehen. Soll eine zugesagte Mindestleistung oder ein zugesagter Betrag garantiert werden, muss die Kapitalanlage in sicheren Wertpapieren und Anlagen erfolgen oder anderweitig abgesichert werden, was die Rendite der späteren Betriebsrente schmälert. Die Chancen des Kapitalmarkts können dann nicht genutzt werden.

Fehlende Garantien werden dabei oft mit fehlender Sicherheit gleichgesetzt. Dabei kann und wird Sicherheit in SPM anders erzeugt. SPM sehen im Betriebsrentenrecht eine dreifache Sicherung³ vor: SPM können nur in versicherungsförmigen Durchführungswegen⁴ unter BaFin-Aufsicht⁵ und per Tarifvertrag abgeschlossen werden. Die Tarifpartner übernehmen die Durchführung und Steuerung, also eine aktive Überwachungs- und Gestaltungsfunktion. Arbeitgeber leisten in diesen Tarifverträgen Sicherungsbeiträge, die als finanzielle Puffer dem Ausgleich von Schwankungen auf dem Kapitalmarkt dienen. Hinzu kommt, dass ­ver.di SPM nur mit einem essenziellen echten Arbeitgeberbeitrag abschließt. Die langfristig positive Entwicklung der Kapitalmärkte, die erwähnten Stabilisatoren und die Tarifpartner im Sozialpartnerbeirat sorgen dafür, dass alle im Ruhestand mit einer guten Betriebsrente rechnen können.

Andocken an bestehende SPM

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) sah Regelungen zum »Andocken« an bestehende SPM vor. Durch den Bruch der Koalition konnte das BRSG II nicht mehr verabschiedet werden. Auch wenn es aktuell keine ausdrückliche Regelung zum Andocken gibt, kann im Tarifvertrag bestimmt werden, sich einer Einrichtung anzuschließen, die SPM durchführt und dazu die »Unbedenklichkeit« der BaFin hat. Voraussetzung ist die Zustimmung der das SPM tragenden Tarifvertragsparteien im Sozialpartnerbeirat.

Fazit

Ziel war es, mit den Tarifverträgen für die Bodenverkehrsdienste bundeseinheitliche Entgelterhöhungen zu erreichen, die mit jetzt mindestens 17,01 Euro in der untersten Lohngruppe weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Für die Altersversorgung sollte eine arbeitgeberfinanzierte Zahlung für unsere Kolleginnen und Kollegen erreicht werden, die zu nennenswerten Betriebsrenten führt und zusätzlich durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung verbessert werden kann. Beides ist gelungen.

Fußnoten

[1] SPM gibt es bisher in der Bankenbranche, im Energiebereich, bei den Bodenverkehrsdiensten und in der Chemischen Industrie. Weitere SPM sind in Vorbereitung.

[2] Zur bAV siehe das Schwerpunktheft AiB 10/2024 und den Beitrag »Eine Säule der Zukunftssicherung«, S. 12 ff.

[3] Prof. Steinmeyer spricht in seinem sehr lesenswerten Beitrag »Die Garantiefrage in der bAV“ in BetrAV 7/2024, S. 619 ff. (623) von einer doppelten Sicherung im SPM.

[4] Diese sind: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

[5] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 

Mehr erfahren

Dieser Beitrag von Klaus Schroeter (Verhandlungsführer Tarifverträge Bodenverkehrsdienste, Tarifsekretariat weitere Dienstleistungen, ­ver.di Bundesverwaltung) und Dr. Judith Kerschbaumer (Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ­ver.di Bundesverwaltung, Rechtsanwältin und Dozentin) ist in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 5/2025 erschienen. Dort sind viele weitere spannende Beiträge zu finden.  

Noch kein Abo?

Jetzt zwei Ausgaben gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (mst)

Whitepaper KI-Verordnung viertel quadratisch - Anzeige -
Judith Kerschbaumer, u.a.
Gesetzliche Regelungen | Durchführungswege | Mitbestimmungsrechte
29,00 €
Mehr Infos
Betriebsratswissen online. Klicken, um ein Test-Abo zu bestellen.
Betriebsratswissen

Betriebsratswissen online. Klicken, um ein Test-Abo zu bestellen.

Jetzt gratis testen

Das könnte Sie auch interessieren

Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz - Aus den Fachzeitschriften

Nimmt KI uns bald den Job weg?