Arbeitsrecht

Johanna Wenckebach wird Leiterin des Hugo Sinzheimer Instituts

28. Juni 2019
Wenckebach_Johanna
Quelle: © Hans-Böckler-Stiftung |Anna Weise

Dr. Johanna Wenckebach übernimmt zum 1. Juli 2019 als Nachfolgerin von Dr. Thomas Klebe die wissenschaftliche Leitung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Die 36-jährige Juristin hat in Forschungsprojekten an der Hebräischen Universität Jerusalem, der Universität Kassel und der Viadrina-Universität Frankfurt/Oder, in Rechtsanwaltskanzleien und zuletzt als Tarifsekretärin bei der IG Metall gearbeitet. Promoviert wurde Johanna Wenckebach mit einer Arbeit zu Antidiskriminierungsrecht und Kündigungsschutz. Sie ist unter anderem Ko-Autorin der Basiskommentare zum Entgelttransparenzgesetz und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die im Bund-Verlag erscheinen.

Brücken zwischen Forschung und Praxis

An der Arbeit im HSI reizt die neue Leiterin die Möglichkeit, Brücken zwischen Praxis, sozialwissenschaftlicher Forschung und Rechtswissenschaft zu schlagen: »Angesichts der Umbrüche in der Arbeitswelt ist das eine wahnsinnig spannende Aufgabe«, sagt die Juristin. »Das HSI ist ein junges Institut mit starker wissenschaftlicher Wirkung. Es hat sich in den vergangenen neun Jahren eine große Bedeutung in aktuellen rechtspolitischen Debatten erarbeitet«, sagt Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung. »Ich bin überzeugt, dass Johanna Wenckebach diese Position weiter stärken wird und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihr. Ihrem Vorgänger Thomas Klebe danke ich für seine Leistung ganz herzlich.«

Nachfolgerin von Dr. Thomas Klebe

Wenckebach folgt auf Dr. Thomas Klebe, der das 2010 in Frankfurt am Main gegründete HSI mit aufgebaut hat und zusammen mit Prof. Dr. Marlene Schmidt leitet. Klebe wird das HSI weiter unterstützen. Das Institut widmet sich der nationalen und internationalen Forschung zum Arbeits- und Sozialrecht. Zu seinen Themen gehören unter anderem Fragen des IT-Arbeitsrechts, des Tarif- und Arbeitskampfrechts sowie der Mitbestimmung. Besonders intensiv verfolgt das HSI zudem die Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts in Form der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Die Zukunft der Arbeitswelt im Blick

Eine große Rolle in der Arbeit des Instituts spielt gegenwärtig auch die juristische Bewertung sogenannter agiler Arbeitsmethoden und der Einführung von Systemen »Künstlicher Intelligenz« in immer mehr Unternehmen. An den Studien des HSI sind Juristinnen und Juristen, SozialwissenschaftlerInnen und PraktikerInnen aus Betriebsräten und Gewerkschaften beteiligt.

»Mensch im Recht« im Mittelpunkt

Das von der Otto-Brenner-Stiftung ins Leben gerufene HSI, das seit Anfang 2018 zur Hans-Böckler-Stiftung gehört, folgt damit dem Vorbild seines Namenspatrons: Für den Begründer eines sozialen Arbeitsrechts, den Rechtswissenschaftler, Rechtspolitiker und Soziologen Hugo Sinzheimer (1875-1945) stand immer der »Mensch im Recht« im Mittelpunkt. Als Wissenschaftler begründete Sinzheimer die normative Wirkung des Tarifvertrages. Mit seinen Ideen trug er maßgeblich zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie in der Weimarer Reichsverfassung und im Grundgesetz bei. 

 

Quelle:

© Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 27.6.2019

Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung: Rainer Jung, Leiter Pressestelle, Tel.: 0211-7778-150, E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

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