Kontrollbesuch am Krankenbett
Darf der Arbeitgeber kranke Mitarbeitende zu Hause besuchen, um ihren Gesundheitszustand zu überprüfen?
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte, die sich krankgemeldet haben, nicht ohne weiteres zu Hause aufsuchen, um ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, muss den Arbeitgeber umgehend informieren und ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Falls der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des oder der Mitarbeitenden hat, kann er Untersuchungen anstoßen. Ein Hausbesuch ist theoretisch möglich, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Voraussetzungen. Ein unangekündigter Besuch könnte als Eingriff in die durch das Grundgesetz (GG) geschützte Privatsphäre gelten (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG). Ein solcher Eingriff ist nur mit einem triftigen Grund gerechtfertigt.
Besteht der Verdacht, dass die oder der Mitarbeitende die Krankheit nur vortäuscht, um weiterhin Lohn zu erhalten, könnte dies als Entgeltfortzahlungsbetrug gewertet werden, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte. In diesem Fall wäre ein Hausbesuch ausnahmsweise erlaubt, sofern er verhältnismäßig ist – also geeignet, erforderlich und angemessen.
Allerdings ist fraglich, ob ein Hausbesuch tatsächlich die Arbeitsunfähigkeit beweisen kann und folglich „geeignet“ ist, da viele Krankheiten keinen ständigen Aufenthalt im Bett erfordern. Mitarbeitende dürfen durchaus für Besorgungen oder Spaziergänge das Haus verlassen. Der Arbeitgeber könnte daher bei einem Besuch niemanden antreffen.
Zusammengefasst: Ein unangekündigter Hausbesuch ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich. In den meisten Fällen ist er jedoch nicht geeignet, um den Gesundheitszustand von Mitarbeitenden zu klären.
Mehr Infos
In »Betriebsrat und Mitbestimmung« 1/2025 beantworten wir außerdem die folgenden Fragen:
- Macht es einen Unterschied, ob der Besuch angekündigt ist?
- Was, wenn der Arbeitgeber einen »begründeten Verdacht« hat, dass Mitarbeitende »krankfeiern«?
- Müssen Mitarbeitende den Arbeitgeber in die Wohnung lassen?
- Drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Mitarbeitende Kontrollbesuche ablehnen?
- Wie können sich Beschäftigte gegen unzulässige Kontrollbesuche wehren?
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
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