Krisenbegleitung ist kollegiale Fürsorge

In einem Krankenhaus werden nicht nur Menschen in schwierigen Lebenssituationen behandelt, gepflegt und begleitet. Auch die Mitarbeiter:innen bedürfen einer besonderen Fürsorge, um die Belastungen aus ihrer Arbeit bewältigen zu können und ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als Ausgangslage
Im Rahmen der 2014 eingeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden regelmäßig die Arbeitsbedingungen an den unterschiedlichen Arbeitsplätzen erhoben und in den Kollegien Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet.
Hierzu stehen mehrere Erhebungsinstrumente zur Verfügung, die arbeitsplatzspezifisch zur Anwendung kommen, wie
- Moderationsverfahren,
- Beobachtungsinterviews oder
- Fragebogenerhebungen mit anschließender gemeinsamer Auswertung in Mitarbeiter:innen-Workshops.
Unterstützungsbedarf ermitteln
Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilungen wurde auch ein Bedarf an psychosozialer Unterstützung für Kolleg:innen deutlich, die traumatische Arbeitsereignisse erleben mussten. Dazu gehören körperliche Gewalthandlungen oder Bedrohungen durch Patienten und Angehörige ebenso wie traumatische Erlebnisse im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung oder Todesfälle im Kollegium.
Beispiele aus dem Rettungsdienst, der Polizei oder Feuerwehr, aber auch aus anderen Kliniken zeigen, dass eine Einsatznachsorge im Sinne einer psychosozialen Notfallversorgung oder einer kollegialen Fürsorge ein wertvoller Baustein in der psychischen Gesundheitsförderung der Beschäftigten ist und das Risiko posttraumatischer Belastungsstörungen verringern kann. Mittlerweile weisen auch die Ergebnisse nationaler und internationaler Studien auf die Notwendigkeit hin, insbesondere Berufsgruppen psychosozial zu unterstützen, die mit Menschen in Extremsituationen arbeiten.
Krisenbegleitung nach traumatischen Arbeitsereignissen
Mit diesem Hintergrund wurde 2021 an der Medizinischen Hochschule Hannover die Krisenbegleitung nach traumatischen Arbeitsereignissen eingeführt. …
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Den kompletten Beitrag von Prof. Dr. Karsten Schmid finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 2/2023.
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