Krankschreibung

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht nicht zur Debatte

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Quelle: dessauer_Dollarphotoclub

In Deutschland gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen, und zwar ohne jegliche Abschläge. Wie sinnvoll oder gar wirtschaftlich tragbar diese Regelung ist, sorgte in den vergangenen Wochen für Diskussionsstoff. Jetzt gibt es dazu ein Machtwort aus Berlin.

Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werde es unter Arbeitsminister Hubertus Heil nicht geben, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. Damit reagiert der Bundesminister auf die Diskussionen um einen sogenannten Karenztag, also die Streichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung.

Angestoßen hatte die Debatte Allianz-Chef Oliver Bäte, der in einem Gespräch mit dem »Handelsblatt« den Karenzatg ins Spiel gebracht hatte, um Beschäftigte vom sog. Blaumachen abzuhalten.

Nach Analyse von Dr. Eike Windscheid-Profeta von der Hans-Böckler-Stiftung ist diese These nicht plausibel. Die schwankenden Krankenstände der vergangenen Jahre, die trotz fehlender Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen aufgetreten sind, sprächen dagegen. Kürzungen bei der Lohnfortzahlung dürften laut dem HBS-Sozialexperten das Problem verschärfen, dass Beschäftigte krank zur Arbeit gehen, und so Ansteckungs-, Fehler- und Rückfallgefahren erhöhen. Statt kranke Beschäftigte zu Sündenböcken zu machen, lautet seine Empfehlung, für bessere Arbeitsbedingungen und mehr betriebliche Prävention zu sorgen und so strukturelle Ursachen anzugehen

Arbeitgeber sind gut gerüstet

Arbeitsminister Heil stellte klar, dass unser Rechtssystem heute schon ausreichende Instrumente biete, um gegen ungerechtfertigte Krankmeldungen vorzugehen. Beim Verdacht, dass jemand blau mache, könnten Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine Arbeits­unfähigkeits­bescheini­gung verlangen. Wer beim Blaumachen erwischt werde, müsse außerdem mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, so Heil. 

Quelle:

Meldungen des BMAS und der Hans-Böckler-Stiftung vom 9.1.2025

© bund-verlag.de (mst)

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